Das ist an Silvester 2020 gestattet


29. Dezember 2020

Das Corona-Jahr 2020 geht zu Ende. Endlich! Das muss gefeiert werden, doch wie? Was ist zum Jahreswechsel erlaubt und was nicht?

Generell verboten sind Silvesterpartys und zwar auch dann, wenn sie unter freiem Himmel stattfinden. Gefeiert werden darf trotzdem, aber eben nur im sehr kleinen Rahmen – maximal fünf Erwachsene aus zwei Hausständen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Das gilt jedoch nur, solange der Inzidenzwert in ganz Mecklenburg-Vorpommern bei unter 100 bleibt. Steigen die Zahlen an, sind alle Treffen mit anderen Haushalten verboten. Dann ist auch die Silvesterfeier auf die eigene Kleinfamilie beschränkt. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Land bei etwa 77.

Der Genuss von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist verboten. Ebenfalls untersagt, und zwar deutschlandweit, ist der Verkauf von Pyrotechnik. Wie Stadtsprecher Ulrich Kunze mitteilt, sind am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 darüber hinaus auch öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie das Böllern auf öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. Mit dem Verbot soll einer weiteren Belastung des Gesundheitssystems durch Verletzungen beim Abbrennen von Raketen, Kanonenschlägen & Co. vorgebeugt werden. Vom Verbot ausgenommen seien lediglich Kleinstfeuerwerke, also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1. Dazu zählen unter anderem Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerzen oder ähnliches.

Ab dem 2. Januar 2021 sei zudem eine besondere Erlaubnis zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie 2 notwendig.

Auch der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ist nicht zulässig. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden die Einhaltung dieser besonderen Regeln überprüfen und ihre Außendiensttätigkeiten miteinander abstimmen.

Foto (Archiv): Holger Martens


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