Corona-Weihnachts-Lockerungen in MV: Hotels dürfen für zehn Tage öffnen


29. November 2020

Am Dienstag, 1. Dezember, tritt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Danach sollen Kontakte noch mehr reduziert werden, um die Inzidenz nachhaltig sinken zu lassen und Weihnachten so mit Familie und Freunden feiern zu können.

Ab Dienstag dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Dazugehörige Kinder unter fünf Jahren werden nicht mitgerechnet. Alle Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben vorerst bis zum 20. Dezember geschlossen. Lockerungen stehen vom 23. Dezember bis 1. Januar an: Dann dürfen sich wieder zehn Personen treffen – Kinder unter 14 wieder nicht mitgezählt – und auch die Anzahl der Haushalte ist dann unerheblich.

Bekanntgegeben wurde auch, dass Mitglieder der Kernfamilie in diesem Zeitfenster maximal drei Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen buchen dürfen. Ob es für die großen Häuser allerdings wirtschaftlich ist, ihren Betrieb für zehn Tage wieder hochzufahren, bleibt fraglich. Die Branche geht von einer Verlängerung des Shutdowns bis mindestens Ende Januar aus.  

Vorsichtige Hoffnung auf das Jahresendgeschäft dürfen sich auch die Kosmetik-, Massage- und Nagelstudios in MV machen: Bleibt es bei den niedrigen Infektionszahlen dürfen sie wieder öffnen. Die Entscheidung dazu soll noch vor dem 2. Advent getroffen werden.         


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