Corona-Regeln zum Fest: Geschäfte schließen ab Mittwoch


13. Dezember 2020

Es war absehbar: Der strenge Shutdown kommt und zwar ab Mittwoch. Darauf haben sich Bund und Länder heute in einer Videokonferenz geeinigt. Danach muss der Einzelhandel ab Mittwoch schließen. Ausgenommen sind alle Lebensmittelläden, Direktvermarkter,  Wochenmärkte, sowie Abhol- und Lieferservices für Lebensmittel, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Drogerien, Apotheken und Sanitätshäuser, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Reinigungen, Verkaufsstellen für Presserzeugnisse und Tierbedarfsläden. „Es gibt keinen Grund zur Panik, denn Lebensmittel wird es auch weiterhin in ausreichendem Maße geben“, kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an. Wie es sich um Baumärkte verhält, soll beim morgigen MV Gipfel geklärt werden.

Darüber hinaus gelte an Silvester und Neujahr bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester ist in diesem Jahr grundsätzlich verboten. Um Krankenhäuser nicht noch zusätzlich zu belasten, riet die Ministerpräsidentin generell davon ab, Silvesterfeuerwerke zu zünden. An stark frequentierten Plätzen sei die Böllerei verboten. Die Kommunen seien angehalten, diese zu benennen.

Kinder-und Jugendsport sowie Zoos fallen ebenfalls unter den Shutdown und auch Friseure schließen ab Mittwoch. Medizinische Behandlungen sind dagegen auch weiterhin möglich.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden weiter fortgeführt. Private Treffen sind danach nur mit insgesamt fünf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Zu Weihnachten, und zwar vom 24. bis 26. Dezember, sind darüber hinaus Treffen mit vier weiteren Personen außerhalb des eigenen Hausstandes möglich.  Die Ministerpräsidentin appellierte an die Bürger, die sogenannte „Schutzwoche“ vor dem Fest zu nutzen, damit sich die Familien zu Weihnachten wieder treffen können.

Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Ab Mittwoch ist zu Hause jedoch auch Distanzunterricht möglich. Für Kinder bis zur sechsten Klasse entfällt dann die Präsenzpflicht. Auch hier empfahl Schwesig das Nutzen der Schutzwoche. Das gleiche gelte für Kindertagesstätten. Für weiterführende Schulen gibt es schon ab morgen neue Regeln: Ab einer Inzidenz von 50 ist auf Homescooling umzustellen.

In den Alten- und Pflegeheimen werden bundesweit Pflichttests eingeführt. Bewohner dürfen nur noch von einer zuvor festgelegten Person besucht werden. Diese Person muss einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, sollen die Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen ausgeweitet werden. Demnach werde der Höchstbetrag für die ab Januar geltende Überbrückungshilfe III von 200.000 auf 500.000 Euro angehoben. Bezuschusst werden von der Schließung direkt und indirekt betroffene Unternehmen.

Begründet werden die einschneidenden Maßnahmen mit den anhaltend hohen Corona-Neuinfektionen. Das Virus sei auch in Mecklenburg-Vorpommern angekommen, weshalb man den Bundesbeschluss in Gänze umsetzen werde, erklärte Manuela Schwesig. Zielstellung sei eine Inzidenz von deutlich unter 50. Aktuell liegt sie in MV bei 83.

Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 10. Januar 2021. Verstöße sollen mit Bußgeldern belegt werden.

Update 16. Dezember 2020:
Die Kontakt­beschränkungen in MV können weiter verschärft werden, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen landesweit und über mehrere Tage auf über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen steigt.

Die Lockerungen zwischen dem 24. und 26. Dezember 2020 beziehen sich nur auf die Kernfamilie.

Verboten sind Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und in privaten Einrichtungen!

An Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerung der Kontakt­beschränkungen. Silvesterpartys sind demnach genauso wenig möglich, wie Treffen in größeren Gruppen. Der Verkauf von Pyrotechnik in diesem Jahr ist ebenfalls verboten. An öffentlichen Orten darf auch kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit untersagt. Auch Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem jeweiligen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebens­gefährten möglich. Allerdings sind die generellen Kontakt­beschränkungen zu beachten.

Für Ausflüge und Familienbesuche innerhalb MVs gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen jedoch auch hier die Kontakt­beschränkungen.

Update 17. Dezember 2020:
Steigt der Inzidenzwert auf über 100 ist der Besuch in Alten- und Pflegeheimen nur noch dreimal wöchentlich erlaubt. Bei einer 200er Inzidenz darf nur noch ein Besuch pro Woche erfolgen. Zur Bewertung herangezogen werden jeweils die landesweiten Infektionszahlen. Es ist auch möglich, dass Heimbewohner das Fest bei ihren Familien verbringen dürfen. Allerdings kann bei der Rückkehr in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen eine Quarantäne angeordnet werden. Diese darf nicht länger als zehn Tage sein und muss nach zwei Negativtests beendet werden.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|