Bürgerschaft beschließt Novellierung der Kurabgabe für ganz Rostock


08. Juni 2023

Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gestern mit knapper Mehrheit für eine Erhöhung der Kurabgabe ausgesprochen. Initiiert durch die Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde, die so Einnahmeverlusten entgegenwirken will, sollen Übernachtungsgäste ab dem 1. September 2023 3,70 Euro pro Tag. In der Gebühr enthalten ist eine Mobilitätsabgabe von jeweils 1,45 Euro, die jedoch nicht zur Nutzung der Fähre zwischen Hohe Düne und Warnemünde berechtigt. Auch Tagesgäste sollen künftig zur Kasse gebeten werden und jeweils 2,25 Euro zahlen. Für Letztere werde noch am Aufbau einer Infrastruktur gearbeitet, heißt es aus der Tourismuszentrale. Ebenfalls neu ist, dass der An- und Abreisetag als jeweils volle Tage berechnet werden.

Die Neuregelung gilt mit Inkrafttreten für das gesamte Rostocker Stadtgebiet. Möglich gemacht hat das die Prädikatisierung der Hansestadt als Tourismusort. Damit wurde das Erhebungsgebiet für die Kurabgabe auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Das Instrument Kurabgabe stelle eine Chance dar, die Aufwendungen für die freiwillige Aufgabe Tourismus langfristig und planbar zu finanzieren und den städtischen Haushalt nicht zusätzlich zu belasten, heißt es in der Beschlussvorlage. Aus Sicht der Tourismuszentrale würden dank verbesserter touristischer Angebote schlussendlich sogar mehr Gäste kommen.

Das sehen nicht alle Akteure so. So konnten der Tourismusverein Rostock und Warnemünde (TVRW), Dehoga, Handelsverband, IHK und CityKreis bei den Bürgerschaftsfraktionen nicht weniger als elf Änderungsanträge erwirken (DWM berichtete). Unter anderem forderten sie wegen der zeitgleichen Einführung des 49-Euro-Deutschlandtickets ein Aussetzen der Mobilitätsabgabe und dass die Höhe der Kurtaxe – wie in vergleichbaren Kommunen auch – saisonal gestaffelt würde. Beides ging nicht durch. Erwirkt werden konnten dafür wenige zusätzliche Ausnahmeregelungen: So müssen Bewirtschafter von Kleingärten die nicht zu Wohnzwecken geeignet sind, nicht zahlen. Das gleiche gilt für Begleitpersonen von Schwerstbehinderten.

Mit der Einbringung von insgesamt sechs Änderungsanträgen hat die CDU/UFR Fraktion versucht, die vorgelegte und bereits zwei Mal vertagte Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung zu heilen. „Dabei war für uns insbesondere der Mobilitätsanteil von 1,45 Euro ein Schlüsselfaktor innerhalb der Diskussion“, sagt die Fraktionsvorsitzende Chris Günther. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Pauschale für ein Jahr auszusetzen, um eine gewissenhafte Evaluierung zum Nutzerverhalten des ÖPNV, vorwiegend unter Berücksichtigung des zum Mai gestarteten Deutschland-Tickets zu ermöglichen. „Leider haben sich andere Fraktionen lieber für eine Doppelbelastung der Touristen ausgesprochen und unseren Antrag abgelehnt.“ Resultat sei nun eine Kurabgabesatzung, mit der Touristen, die ein Deutschland-Ticket, und damit Zugang zum ÖPNV besitzen, an den Rezeptionen für eine zusätzliche Mobilitätspauschale zur Kasse gebeten werden, so Günther. Ebenfalls abgelehnt wurde ihr Änderungsantrag, wonach Kinder von 6 bis 14 Jahre und Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 bei der Kurabgabe entlastet werden.

„Abschließend kann man nur sagen: Die Politik bleibt unberechenbar. Wir haben letztendlich elf Änderungsanträge und eine intensive Diskussion bewirkt. Auch wenn unsere Bürgerschaftsmitglieder alle gerne verreisen, sind sie doch nicht gleich Tourismusexperten“, resümiert Alexander Soyk, Vorstandsmitglied im TVRW und Inhaber des Hotels Ostseeland in Diedrichshagen.

Die neue Kurabgabesatzung wird jetzt entsprechend der beschlossenen Änderungsanträge überarbeitet.

Foto: Taslair


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