Berlin ist Risikogebiet – mit Ferienbeginn verschärft MV die Corona-Regeln


09. Oktober 2020

Das hat sich angekündigt: Mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gilt die Bundeshauptstadt jetzt ganz offiziell als Risikogebiet. Alle Urlauber aus Berlin – die Herbstferien beginnen dort am Montag – müssen demnach bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Darüber hinaus gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht, die allerdings bei Vorlage eines zweiten Negativtests nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden kann. Alle Tests sind durch die Gäste selbst zu bezahlen.

„Das ist für uns Hoteliers und Gastronomen ein weiterer Tiefschlag, denn die Maßnahmen treffen uns mit Beginn der Herbstferien in Berlin und damit zu einem schlechtmöglichsten Zeitpunkt“, sagt der Präsident des Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Lars Schwarz. Immerhin 30 bis 40 Prozent der Herbsturlauber kämen aus der Hauptstadt und an diesem Wochenende sei mit dem Run gen Ostseeküste zu rechnen. Die Quarantänepflicht komme einem Beherbergungsverbot gleich und unklar bleibe, wie sie umgesetzt werden soll. Nach gültiger Verordnung sind Hoteliers verpflichtet, Gäste aus Risikogebieten zu informieren. In der Kürze der Zeit ist das fast unmöglich. DEHOGA Präsident Schwarz setzt deshalb darauf, dass sich auch potenzielle Gäste vorab informieren. Die Hürden für einen entspannten Herbsturlaub an der Ostsee seien hoch und man könne niemandem raten, einfach so anzureisen. Es drohen Stornierungen in Größenordnungen und Fingerspitzengefühl von beiden Seiten sei gefordert.

Auch Tagesbesuche – egal ob touristischer oder familiärer Natur – aus Risikogebieten sind laut Quarantäne-Verordnung vorerst untersagt.

Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht wurde für „systemrelevante“ Pendler und Dienstreisende, darunter Personen die Waren und Güter transportieren, Ärzte, aber auch Bundes- und Landtagsabgeordnete, vorerst bis zum 12. Oktober gemacht. Nach einer Allgemeinverfügung des Wirtschaftsministeriums werden diese „bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte“ von der Absonderungspflicht befreit. Die „zwingende Notwendigkeit“ der Reise sei jedoch durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu bescheinigen.

Corona-Update 12. Oktober 2020: In Bezug auf Familienbesuche hat das Gesundheitsministerium MV gestern Abend nachgebessert: Die Einreise von Personen aus Risikogebieten zum Zweck eines Besuchs bei der Kernfamilie mit Wohnsitz in MV ist ab sofort ohne negativen Corona-Test und Quarantänepflicht gestattet. Das gelte auch für Familienbesuche, die gemeinsam mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten unternommen werden. Es müssten aber die angemessenen Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
Diese Ausnahmeregelung gelte auch für Anlässe, bei denen die Person aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung moralischer Verpflichtungen, wie Eheschließungen oder Trauerfeiern, zwingend erforderlich ist.

Foto: Taslair


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