Aufschub für weitere Parkgebührenerhöhung in Rostock in Warnemünde


26. Dezember 2022

Es war ein Schock für Tagesbesucher und Urlauber, die mit dem eigenen Auto nach Warnemünde kommen: Wegen einer Änderung des Umsatzsteuerrechts sollten auch auf die von Kommunen erhobenen Parkgebühren nochmal 19 Prozent Umsatzsteuer addiert werden (DWM berichtete). Für Warnemünde – ohnehin schon die teuerste Parkzone der ganzen Stadt – hätte das geheißen, 3,60 statt 3 Euro pro Stunde in der Sommersaison.    

Wie der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Senator Chris von Wrycz Rekowski, jetzt mitteilte, wird die Stadt Rostock eine eingeräumte Optionsfrist zur Umsatzbesteuerung bis Ende 2024 in Anspruch nehmen. Sprich, es bleibt vorerst alles beim Alten. „Wir nutzen diese vom Gesetzgeber kurzfristig eingeräumte Möglichkeit, um dadurch weitere Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zunächst zu vermeiden.“ Dies betrifft alle Leistungen der Kommune, die auch von Dritten angeboten werden, so auch Parkgebühren. Bis zum 31. Dezember 2024 wird altes Umsatzsteuerrecht angewendet.

Bereits zum 1. Januar 2017 wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen neu geregelt. Mit der Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2022 durch den Bundestag am 16. Dezember wurde eine optionale Verschiebung um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 ermöglicht.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|