Auch der Warnemünder Weihnachtsmarkt musste wieder schließen


10. Dezember 2021

So schade: Erst am letzten Sonnabend, und damit eine Woche später als ursprünglich geplant, eröffnete die Warnemünder Weihnachtszeit auf dem Kirchenplatz mit erweiterter Teststrecke (DWM berichtete). Gestern musste auch dieser kleine Weihnachtsmarkt – veranstaltet unter strikter Einhaltung der 2G+ Regel und komplett abgeriegelt – wieder schließen. Die Landesregierung in Schwerin hatte es so festgelegt (DWM berichtete). Zu hoch seien die Infektionszahlen und es drohe die Überlastung der Kliniken.

„Die Schließung nach so kurzer Zeit ist ein Drama für uns alle und bringt hohe Verluste mit sich“, sagt der ehrenamtliche Marktleiter, Christian Seifert. Als Vorstandsmitglied des Handels- und Gewerbevereins Warnemünde kündigt er an, dass man derzeit versucht sei, eine verträgliche Lösung zu finden. „Jetzt geht es darum, ein klein bisschen Weihnachtsflair für Warnemünde zu erhalten“, so Seifert.

Und die Schließung der Weihnachtsmärkte im gesamten Stadtgebiet ist noch längst nicht alles. Seit gestern gelten in Rostock noch schärfere Corona-Schutzmaßnahmen als bisher. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird die Hanse- und Universitätsstadt seit mehr als sieben Tagen der risikogewichteten Stufe „rot“ zugeordnet. Dieser Umstand zieht wiederum Verbote nach sich und die Liste derer ist lang:

Untersagt sind bis auf weiteres die Durchführung aller öffentlichen Veranstaltungen, darunter Volksfeste, Märkte, Tanzveranstaltungen und geschlossene Gesellschaften in Gaststätten.

Unzulässig sind zudem öffentliche Sportveranstaltungen, der öffentliche Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, auch in Beherbergungsbetrieben, Indoorspielplätzen und Innenbereichen von Freizeitparks. Sportveranstaltungen im Profisport sind auch betroffen und dürfen nur noch ohne Publikum stattfinden. Museen im Innenbereich bleiben geschlossen ebenso wie Ausstellungen, Theater, Konzerthäuser und Zirkusse. Chöre und Musikensembles dürfen nur noch ohne Zuschauer singen und auch der Betrieb von Tanzschulen ist derzeit nicht möglich. Sämtliche tourismusaffine Dienstleistungen wie zum Beispiel Stadtführungen dürfen nicht stattfinden. Von den Schließungen betroffen sind zudem Spielhallen und Spielbanken.

Es gibt auch Ausnahmen: So dürfen Fitnessstudios geöffnet bleiben, aber auch der Kinder- und Jugendsport und Angebote für geschlossene Gruppen im Rahmen des vereinsbasierten Sports bleiben weiter möglich. Schwimm- und Spaßbäder können für vereinsbasierte Angebote in geschlossenen Gruppen mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich sowie für geschlossene Schwimmkurs- und -unterrichtsgruppen öffnen. Es gelten jeweils besondere Regeln und Testerfordernisse.


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