Anwohnerparken hat Vorrang: Neue Regelungen für Gewerbetreibende


18. Juni 2020

Das war zu erwarten: Für die Gewerbetreibenden und Freiberufler in Warnemünde gelten neue, restriktivere Parkregeln. „Die gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigungen werden ab sofort nur noch in dringenden Fällen und unter Anwendung höherer Maßstäbe vergeben“, unterstreicht der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau, Holger Matthäus. „Die bisherige großzügige Vergabe von Parkkarten an ansässige Unternehmer stand dem eigentlichen Zweck des Gesetzgebers entgegen, hier Anwohner zu bevorrechtigen“, erläutert der Senator die Ergebnisse einer umfangreichen Prüfung durch die Rostocker Verkehrsbehörde.

Bewohnerparkgebiete seien aufgrund des teils dramatischen Mangels an Parkraum im Ostseebad tagsüber zu 50 Prozent den Anwohnern vorbehalten. Die übrigen 50 Prozent stehen dem allgemeinen Parksuchverkehr zur Verfügung. Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben nur diejenigen, die in diesem Bereich mit Hauptwohnsitz registriert sind, dort auch tatsächlich wohnen und zugleich Halter eines Fahrzeugs sind bzw. ein solches zur ständigen Nutzung überlassen bekommen haben.

Die wichtigste Änderung für Gewerbetreibende: Ausnahmegenehmigungen werden generell nur noch für Fahrzeuge erteilt, die auf den Gewerbebetrieb, den Inhaber des Unternehmens oder den Freiberufler selbst zugelassen sind. Die Nutzung als Geschäftsfahrzeug wird dabei vorausgesetzt.

Zumutbar seien künftig die Anmietung eines kostenpflichtigen Stellplatzes in der Umgebung sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder gebührenpflichtiger Parkflächen in der Nähe des Geschäftssitzes. Auch sollte es im Bereich des Möglichen liegen, Wege zu Fuß zurückzulegen und dafür einen zusätzlichen Zeitaufwand einzukalkulieren. Das bloße Be- und Entladen sei auch in Ladezonen oder in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot möglich. In Absprache mit Wirtschaftsvertretern wurden letztere sogar extra eingerichtet.

Wichtig: Wer eine Ausnahmegenehmigung besitzt, hat damit noch keinen Anspruch auf einen verfügbaren Stellplatz erworben. Auch ein „Bestandsschutz“ gemäß der früher ausgeübten Verwaltungspraxis bestehe nicht. „Jeder Sachverhalt und jeder einzelne Antrag werden als Einzelfall geprüft und entschieden“, unterstreicht Holger Matthäus. Der Warnemünder kündigt außerdem an, dass für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung perspektivisch eine Gebührenanpassung ansteht. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage werde die bisherige Summe von 39 Euro jedoch vorerst beibehalten.

Alle bisher eingereichten Anträge haben auch weiterhin Bestand, müssen aber durch ein vorbereitetes Formblatt ergänzt werden, das betroffene Gewerbetreibende und Freiberufler im Internet unter www.rostock.de/parken finden.

Wer eine Ausnahmegenehmigung benötigt und die erforderlichen Kriterien erfüllt, sollte  das ausgefüllte Formular und die notwendigen Nachweise kurzfristig einreichen. Bis zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung bzw. eines abschlägigen Bescheids, behalten bestehende Ausnahmegenehmigungen maximal bis zum 31. Dezember 2020 ihre Gültigkeit.


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