Alte Bäderregelung hat vorerst Bestand


15. März 2019

Wie die Abteilung Gewerbeangelegenheiten des Rostocker Stadtamtes mitteilt, dürfen die Geschäfte in Warnemünde ab Sonntag, 17. März, wieder öffnen. Die neue, dem entgegenstehende, Bäderverkaufsverordnung M-V sei noch nicht in Kraft und deshalb auch nicht vollziehbar. Deshalb findet die Bäderregelung aus dem Jahre 2016 weiter Anwendung.

Der durch das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anfang Januar präsentierte Kompromissvorschlag für eine neue Bäderverkaufsregelung erntete bei Unternehmen und Industrie- und Handelskammern des Landes viel Kritik. Hauptknackpunkt ist, dass die Neuregelung vorsieht, Ladengeschäften in touristischen Hotspots künftig erst ab dem 15. April bis Ende Oktober die Sonntagsöffnung zu genehmigen. Das ist eine deutliche Verschlechterung und daran kann auch die nachträglich ausgehandelte Osterregelung nichts ändern. Die besagt wiederum, dass wenn Ostern in den März fällt, die Sonntagsöffnung schon am 15. März beginnt. In den kommenden Jahren wäre das schon mal nicht der Fall. Das ist eine Benachteiligung im Vergleich zum benachbarten Schleswig-Holstein und im Hinblick auf üppige Ladenmieten sowie den immer stärker werdenden Onlinehandel absolut nicht zeitgemäß.

Die Gewerbetreibenden in Warnemünde freuen sich darüber, ihre Läden unverhofft nun doch schon ab dem 15. März sonntags öffnen zu können. „Wir sind sehr glücklich darüber, unsere einkaufslustigen Kunden aus der ganzen Republik ab sofort auch wieder am Sonntag begrüßen zu dürfen“, sagt Jana Ernst vom Brillenkontor Janmare am Alten Strom, das, so wie viele andere Lädchen auch, ab 12.00 Uhr geöffnet ist.       


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