Ärger um Speedboote


14. März 2019

Donnernder Lärm und weiße Heckwelle – oft sind hochmotorisierte Wasserfahrzeuge die Ursache dafür. Unter dem Begriffe „Speedboot“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch sowohl die langen „Zigarren“, aber auch Wassermotorräder und kraftvolle Hightech-Schlauchboote zusammengefasst. Letztere jagen, vollbeladen mit Urlaubern, die Küste rauf und runter. Egal wie, Anwohner, Segler, Spaziergänger und Strandbesucher sind ob des Geräuschpegels einfach nur genervt.

Der Warnemünder Ortsbeirat will das Ärgernis jetzt angehen und lud dazu Stefan Büchner, Leiter der  Wasserschutzinspektion Rostock, zur Sitzung am Dienstagabend ein. Der Sachverhalt ist auch in der Behörde nicht neu, nur kommen die Beschwerden hier meist vereinzelt und sowieso erst im Nachhinein an. Der Polizeibeamte verweist in seinen Ausführungen auf den Paragrafen 26 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung – die bislang einzige Handhabe zur Regulierung der Fahrgeschwindigkeit auf dem Wasser. Danach dürfen Fahrzeuge und Wassermotorräder vor Badestränden in einem Abstand von weniger als 500 Metern, gemessen vom Ufer aus, eine Höchstgeschwindigkeit von acht Kilometern (4,3 Seemeilen) in der Stunde nicht überschreiten. Ab der 500-Meter-Grenze darf jeder so schnell und so oft fahren, wie er will und dabei auch so viel Lärm erzeugen, wie er will.

„Eine allgemeine Lärmschutzverordnung für Wasserfahrzeuge gibt es in Deutschland nicht“, weiß Stefan Büchner. Er verweist aber auf unser Nachbarland Schleswig-Holstein (SH). Dort ist man aufgrund massiver Beschwerden aus der Bevölkerung und eines tödlichen Unfalls nämlich schon einen Schritt weiter. Die Wasserschutzpolizei SH hat vor Jahren ein Schwerpunktprogramm, gültig für die gesamt Lübecker Bucht, ausgearbeitet. Miteinbezogen wurden dafür die Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) und auch die Rettungsschwimmer. Es gibt eine „Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen“ und es wurde eine Lärmhöchstgrenze für moderne Wasserfahrzeuge eingeführt. Darüber hinaus ist der 500-Meter-Bereich mit gelben Tonnen markiert.

„Der Nachweis von Lärmüberschreitungen ist schwierig, da müssen geeichte Messgeräte her und das ist für die Saison 2019 nicht mehr zu schaffen“, dämpft Stefan Büchner die Erwartungen. Der Beiratsvorsitzende, Alexander Prechtel, mag sich mit dieser Aussage nicht abfinden: „Geht nicht, gibt’s nicht! Der Schleswig-Holsteiner Weg könnte auch ein Lösungsansatz für Rostock sein. Die Verantwortlichen sollten sich die Verordnung gut anschauen und dann prüfen, ob sie für uns umsetzbar ist. Dann hätte man das fehlende Instrument.“ Der Warnemünder wirbt dafür, dass Thema zeitnah anzufassen, auch wenn das Zeitfenster bis zur Saison knapp bemessen ist. „Es ist im Interesse aller, denn auch Urlauber wollen nicht zu sehr gestört werden. Eine Regulierung ist immer auch eine Gratwanderung, aber alles sollte in geordneten Bahnen verlaufen“, so Prechtel.

Eine erste Sofortmaßnahme wäre die direkte Meldung von Lärmbelästigungen: „Die 110 geht immer aber man kann auch direkt bei der Wasserschutzpolizei unter 03 81 / 12 70 42 24 anrufen. Nur, wenn wir es wissen, können wir auch reagieren und helfen“, unterstreicht Büchner. Das wäre ein erster Schritt, realisierbar per sofort

Foto: Günther Rausch


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|