Ab heute in Warnemünde: Open Air Maskenpflicht am Alten Strom


11. Dezember 2020

Auch in Rostock und Warnemünde gelten ab heute schärfere Hygieneschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Grund ist die zweite Infektionswelle, die das Land Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat: „Seit April haben wir uns in Rostock immer in einem sehr sichern Umfeld bewegen können. Und noch immer ist die Corona-Lage bei uns relativ entspannt. Aber das kann sich leider täglich ändern. Die neuen Maßnahmen sollen uns schützen. Wenn wir alle gemeinsam wie bisher aufeinander aufpassen, können wir auch die Herausforderungen dieser Welle meistern“, appellierte Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen an die Bürger.

Und das sind die neuen Regeln: Private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur noch mit insgesamt fünf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.

Außerdem gilt in der Zeit von 10 bis 19 Uhr – außer an Sonn- und Feiertagen – Maskenpflicht auch unter freiem Himmel. Das betrifft in Warnemünde die nördliche Straße Am Strom – oberer und unterer Verlauf – ab der Bahnhofsbrücke bis zum Beginn der Westmole (siehe Skizze).

In der Stadtmitte Rostocks sind der Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung, die Kuhstraße, Pädagogienstraße, Breite Straße, Eselföterstraße, Faule Grube,  Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt, der Universitätsplatz und die Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide von der Open Air Maskenpflicht betroffen

Ausgeschlossen sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Eine ärztliche Bescheinigung sollte mitgeführt werden. Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter nur dann zulässig, wenn es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.

Bereits seit Dienstag ist der Ausschank von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken im gesamten Stadtgebiet untersagt. Darüber hinaus ist der Alkoholkonsum auf den Straßen, Flächen und Plätzen, auf denen auch im Freien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet ist, generell verboten.

In Pflegeeinrichtungen darf höchstens ein Besucher pro Tag und Einwohner die Einrichtung betreten. Dabei muss es sich nicht immer um dieselbe Person handeln. In der Einrichtung muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass Beschäftigte, Besuchende und Einwohner engmaschig getestet werden.

Für den kommenden Adventssonnabend werden viele Menschen in der Rostocker Innenstadt erwartet. Insbesondere die Einkaufszentren, Passagen und Kaufhäuser sind aufgefordert, ihr Einlassmanagement strikt zu organisieren und so zu gewährleisten, dass nicht mehr als die maximal zulässige Anzahl von Menschen sich gleichzeitig in den Einrichtungen aufhält. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei setzen einen Schwerpunkt darauf, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren.


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Der Warnemünder - 15.12.2020 um 07:53 Uhr
Die verschärften Schutzmaßnahmen in der Stadt Rostock sind Teil einer Allgemeinverfügung und wurden am 10.11.2020 an die Medien verschickt: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/doc02120620201210192418.pdf
M.Kittel - 14.12.2020 um 20:43 Uhr
S. g. Damen u Herren,
die o.g. "Weisungen" findet man leider nicht in den Veröffentlichungen der Stadt Rostock und auch nicht auf der Internetseite der Landesregierung.
Ist diese Seite jetzt eine amtlich beauftragte Informationsstelle?
Vielen Dank.
F G MK
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