Lange Zeit verharrte die gesamte Tourismusbranche in einer Corona-Schockstarre und jetzt der Paukenschlag: Die „Zeit danach“ wird vorsichtig eingeläutet.
Wie die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern heute Abend mitteilte, soll die Öffnung des deutschlandweiten Tourismus noch zu Pfingsten erfolgen. Nach einem Drei-Stufen-Plan dürfen Cafés, Gaststätten und Restaurants unter Einhaltung besonderer Abstands- und Hygieneregeln ab dem 9. Mai wieder öffnen. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze folgen ab dem 18. Mai für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern und ab dem 25. Mai auch für Besucher aus anderen Bundesländern. Hotels müssen dann jedoch eine Kapazitätsgrenze von 60 Prozent einhalten.
Das sind die Ergebnisse des heutigen Tourismusgipfels zwischen Landesregierung und Tourismuswirtschaft des Landes. „Basis für diese Lockerungen sind die weiterhin sehr niedrigen Infektionszahlen im Land“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Pressekonferenz. „Die gesamte Branche hat in den vergangenen Wochen gut vorgearbeitet und Konzepte vorgelegt, wie sichere Gastronomie und sicherer Tourismus funktionieren können. Es wird Standards geben, die von den Praktikern erarbeitet wurden“, kündigte Schwesig an.
Die größte Herausforderung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen sei die Öffnung für Gäste aus ganz Deutschland. Die Zahlen seien nämlich nicht überall so gut, wie in MV, doch sie gehen weiter runter und das wird sich nach Einschätzung der Landesregierung auch in den nächsten Wochen so weiterentwickeln. Damit man hier weiterhin Vorsicht walten lässt, sei die Kapazitätsgrenze von 60 Prozent einzuhalten.
Tagestourismus und internationaler Tourismus sind von den Lockerungen noch nicht betroffen und bleiben bis auf weiteres untersagt. Mit den beschlossenen Lockerungen will man zunächst Erfahrungen sammeln und dann zu gegebener Zeit weiter entscheiden. Außerdem will die Landesregierung ein Konjunkturpaket für die gesamte Branche unterstützen.
Foto: Taslair
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Es bleibt zu hoffen, dass nicht diejenigen, die in unser gesundes Land kommen, das Virus mitbringen, und alles fängt von vorn an.
Bleiben Sie gesund.
Die Lockerungen wurden gestern Abend von der Landesregierung verkündet und wir gehen davon aus, dass sie somit auch verbindlich sind.
Wird das erst am Donnerstag beschlossen? Oder ist die Info jetzt schon verbindlich?
Vielen Dank für den Hinweis, aber in dem konkreten Fall handelt es sich tatsächlich um den Besitzer einer Zweitwohnung.
Zweitwohnbesitzer und Eigentümer einer Ferienwohnung ist schon ein Unterschied, also ist die Aussage von "DER Warnemünder" zwar Richtig , aber trifft nicht auf Ferienwohnungen zu, aber es ist ja bald soweit -
ab 18.05.2020 wenn sie aus MV kommen und
ab 25.05.2020 für alle
Vielen Dank.
Das ist mir natürlich bekannt.
Es geht mir bei meiner Frage um die Eigentümer, welche nicht den Status eines Zweitwohnbesitzers haben.
Am 30.4. gab es eine Verordnung, welche ausdrücklich betonte, dass Zweitwohnungsbesitzer bei polizeilicher Meldung bis zum 28.04. ins Land dürften. Da wir als Eigentümer unserer Ferienwohnung gern "nach dem Rechten" sehen wollen, zumal es schon ein Einbruchsversuch gab, interessiert uns nunmehr die konkrete Einreisebestimmung für diesen Kreis von Eigentümern.
Schon seit dem 1. Mai dürfen Zweitwohnungsbesitzer mit Erstwohnsitz außerhalb von MV wieder anreisen.
Ab wann ist ein Zugang der Eigentümer zu ihren Ferienwohnungen wieder möglich?