Warnemünde: Parken für Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten nur noch mit gültiger Ausnahmegenehmigung


12. März 2021

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, endete Ende Februar 2021 die Übergangsfrist der alten und neuen Ausnahmegenehmigungen zum Bewohnerparken in Rostock und Warnemünde. Seit dem 1. März müssen die aktuell gültigen Ausnahmegenehmigungen im Kraftfahrzeug ausgelegt sein. Der Bearbeitungsprozess für Ausnahmegenehmigungen für Freiberufler und Gewerbetreibende soll damit abgeschlossen sein.

Im Juni 2020 war ein neues digitales Formular und ein neuer restriktiverer Bewertungsmaßstab eingeführt worden, um gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Die damalige Vergabe von Parkkarten stand dem eigentlichen Zweck des Gesetzgebers entgegen, Bewohner zu bevorzugen. Rechtsgrundlage sei der Paragraph 46 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO.

Eine vollständige digitale Beantragung ist in Vorbereitung und soll ab dem dritten Quartal eingeführt werden. Angepasst werden dann auch die Gebühren zum Erhalt der Ausnahmen. Nicht betroffen waren und sind die Parkkarten für Handwerksbetriebe und Pflegedienste.

Foto: Archiv


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