Warnemünde: Gestaltungssatzung auf der Zielgeraden


14. Oktober 2020

Den aktuellen Sachstand zur Neufassung einer Gestaltungs-, Vorgarten und Werbesatzung für Warnemünde stellten gestern Anja Epper vom hiesigen Stadtplanungsamt und Luis Gomes Martinho vom beauftragten Büroverbund Architektur und Stadtplanung Hamburg in der Ortsbeiratssitzung vor. Der Entwurf sei, so Anja Epper, „fast fertig“ und soll im Frühjahr 2021 in einen Bürgerschaftsbeschluss münden.

Unbestritten weist Warnemünde eine hohe städtebauliche Qualität und ein attraktives Ortsbild auf. Anwohner und Besucher wissen das zu schätzen. Das Ostseebad ist von Kleinteiligkeit geprägt, was letztlich auch den besonderen Charme des Ortes ausmacht. Um das so beizubehalten, sei, so Luis Gomes Martinho, eine Gestaltungssatzung das Mittel der Wahl. „Grundlage ist die Aufteilung Warnemündes in acht Teilbereiche, wobei jedes dieser Gebiete typische städtebauliche und architektonische Besonderheiten aufweist“, erklärt der Stadtplaner. Um diese zu sichern – auch dann, wenn Umbauten oder Neubauten anstehen – müssen Gestaltungsvorgaben definiert werden. Sie sind allgemeingültig und geben zugleich Planungssicherheit für Bauherren wie Eigentümer.

Einige Regelungsinhalte stellte Luis Gomes Martinho gleich an Ort und Stelle vor: Betrachtet werden Baukörper als solche im Kontext zu den bestehenden Flurstücks- und Gebäudestrukturen, Dächer generell, auch hinsichtlich ihrer teilbereichstypischen Formen, Neigungen und Farben, Dachaufbauten, wie die Größe von Gauben und Dachfenster, die immer beliebter werdenden Dacheinschnitte, Fassadengliederung, Fassadenoberflächen und -farben sowie die Gestaltung von Veranden. Ebenfalls festgeschrieben werden allgemeine Regelungen für Werbeanlagen, wobei „Neumodisches“ wie LED-Displays oder Bildschirmwände von vornherein ausgeschlossen sind.

Schon vor einer Woche stellte Martinho den Sachstand zur Gestaltungssatzung dem Warnemünder Bauausschuss vor. Dieser begrüßte die Ausarbeitungen ausdrücklich. Auch Ortsbeiratsmitglied Stephan Porst, Mitglied im Bauausschuss der Bürgerschaft, bewertet die vorgelegte Gestaltungssatzung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gerade in Bezug auf Bauvorhaben nach § 34 BauGB gäbe es in Warnemünde regelmäßig Debatten was die Einordnung in die Umgebung betrifft.

Der finale Entwurf der Gestaltungssatzung soll bis Ende dieses Jahres vorliegen. Noch bevor er in die Bürgerschaftsgremien geht, wird er nochmals dem Warnemünder Ortsbeirat zur inhaltlichen Abstimmung vorgelegt.

Foto (Archiv): Taslair


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