Vierter Entwurf für den B-Plan Strand: Warnemünde ringt weiter um Lösungen zwischen Tourismus und Küstenschutz


16. Januar 2026

In der Ortsbeiratssitzung Warnemünde/Diedrichshagen am Dienstag, 13. Januar, wurde der vierte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ vorgestellt. Der Plan ist inhaltlich weit fortgeschritten. Zentrale Streitpunkte – vor allem zu Leitungen, Küstenschutz und Strandzugängen – bleiben jedoch weiterhin offen.

Ziel: Ordnung und Rechtssicherheit für den Strand

Mit dem Bebauungsplan will die Stadt Rostock den Warnemünder Strand langfristig ordnen. Flächen für Strandkorbvermietungen, Gastronomie, Strandversorgung und Wassersport sollen verbindlich festgelegt werden. Bislang müssen die Bewirtschafter ihre Genehmigungen regelmäßig neu beantragen.

„Der Strand von Warnemünde wird schon länger beplant. Wir sind jetzt beim vierten Entwurf.“, erklärt Lars Fricke, Geschäftsführer des beauftragten Büros für Stadt- und Regionalplanung Wismar. Der Bebauungsplan solle die unterschiedlichen Nutzungen dauerhaft regeln.

Der dritte Entwurf lag Anfang 2024 öffentlich aus (DWM berichtete). Vor allem die Abstimmungen mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) gestalten sich nach wie vor schwierig. „Hier stehen sich Interessen diametral gegenüber“, so Fricke. „Auf der einen Seite die Tourismuswirtschaft, auf der anderen Seite der Küsten- und Hochwasserschutz, der möglichst wenig Eingriffe zulassen möchte.“ Der aktuelle Entwurf sei deutlich weiterentwickelt und biete aus seiner Sicht erstmals realistische Chancen auf einen Satzungsbeschluss.

Die wichtigsten Änderungen im vierten Entwurf

Kerstin Ahrens vom Planungsbüro stellte die Neuerungen vor. Diese seien gemeinsam mit dem StALU MM und der Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde (TZRW) erarbeitet worden. Maßgeblich waren dabei vor allem die Anforderungen des Küsten- und Hochwasserschutzes sowie forstrechtliche Vorgaben.

Eine zentrale Änderung ist die Verschiebung der Küstenschutzlinie weiter nach Norden. Dadurch werden Strandflächen neu zugeschnitten, Veranstaltungsflächen verkleinert und einzelne Nutzungen reduziert.

Neu ist außerdem ein zusätzlicher Küstenschutzbereich unterhalb des Teepott. Dieser soll langfristig dem Küstenschutz dienen. Eine eingeschränkte Nutzung bleibt möglich: Strandkörbe dürfen dort per Sondergenehmigung ganzjährig für maximal zehn Tage aufgestellt werden. Veranstaltungen bleiben grundsätzlich erlaubt, allerdings in kleinerem Umfang.

Auch WC-Anlagen und dauerhaft genutzte Kioske werden neu bewertet. Sie gelten künftig nicht mehr als Baugebiete, sondern als Flächen mit besonderem Nutzungszweck. Da sie in der Küstenschutzdüne liegen, müssen sie vollständig rückbaubar sein. Langfristig könnten diese Flächen im Bedarfsfall wieder ausschließlich dem Dünen- und Küstenschutz dienen.

Die Strandaufgänge werden ebenfalls neu eingestuft. Statt Verkehrsflächen gelten sie nun als Flächen mit besonderem Nutzungszweck. Hintergrund ist der sensible Küstenschutzbereich. An der aktuellen Nutzung ändert sich zunächst nichts – alle Strandzugänge bleiben bestehen.

Deutlich verschärft werden zudem die Regelungen für den Küstenwald. Dieser ist nun als Waldfläche festgesetzt, Wege gelten als Waldwege. Für Nutzungen im Bereich des Gastronomiepunktes am Kleinen Sommerweg bedeutet das unter anderem einen Mindestabstand von 20 Metern zum Wald. Genehmigungen sind dort künftig nur noch nach Einzelfallprüfung möglich.

Fricke betonte, dass der vierte Entwurf die gestiegenen Anforderungen an den Küsten- und Hochwasserschutz widerspiegele. Er enthalte einen umfassenden Umweltbericht sowie klare Vorgaben zur Größe von Nutzungen wie Strandkorbverleihen oder Kiosken.

Streitpunkt Leitungen bleibt ungelöst

Besonders kritisch wurde das Thema Versorgungsleitungen diskutiert. Ortsbeiratsmitglied Jann-Henning Krause fragt nach dauerhaften Lösungen und Rückbaupflichten.

Die Antwort sorgte für Unmut: Im vierten Entwurf sind keine Leitungstrassen mehr enthalten. Nach Gesprächen mit dem StALU MM wird das Thema vollständig aus dem Bebauungsplan gestrichen. „Für die Bewirtschafter wäre eine dauerhafte Lösung natürlich praktikabler“, räumt Ahrens ein. „Aus Gründen des Küstenschutzes ist das aber leider nicht möglich.“

Ortsbeiratsvorsitzender Axel Tolksdorff zeigte wenig Verständnis. Gerade die Tourismuszentrale habe feste Leitungskorridore gefordert. „Es gibt weltweit funktionierende Lösungen – auch am Strand. Und die Ostsee ist ein Binnenmeer“, so Tolksdorff. Der jährliche Auf- und Abbau sei aus seiner Sicht der größere Eingriff. „Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.“

Fricke machte deutlich, wie hart die Verhandlungen geführt wurden: „Mehr war nicht rauszuholen. Die Stellungnahme des StALU MM ist sehr restriktiv.“ Unproblematisch seien laut Ahrens lediglich Strom- und Datenkabel. Wasser- und Abwasserleitungen würden vom StALU MM hingegen als potenzielle Schwachstellen in der Düne bewertet.

Grundsatzdebatte im Ortsbeirat

Krause sprach von einem seit Jahren ungelösten Problem: „Die Strandversorger kämpfen seit Jahren um ihre Berechtigung. Mit befristeten Baugenehmigungen wurde immer nur auf Zeit gespielt. Wir müssen das Problem endlich dauerhaft lösen.“

Strandzugänge und Ausblick

Auch die Neubewertung der Strandaufgänge sorgte für Diskussionen. Fricke stellte klar, dass alle Zugänge vorerst bestehen bleiben. Langfristig – möglicherweise in 20 Jahren – könne das StALU MM jedoch Rückbauten im Zuge des Küstenschutzes verlangen.

Krause forderte daher, die Strandzuwegungen ausdrücklich als Bestand festzuschreiben. „Sonst kann uns das Amt nach Gutdünken Zugänge streichen.“ Auch hier sieht der Ortsbeirat weiteren Klärungsbedarf.

Deutliches Signal zum Abschluss

Die öffentliche Auslegung des vierten Entwurfs ist ursprünglich für Ende Februar oder Anfang März vorgesehen. Zudem soll das StALU MM zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden.

Zum Abschluss setzte der Ortsbeirat jedoch ein klares Zeichen und sprach sich gegen die Auslegung des vierten Entwurfs aus. „Ein ganz dickes Brett“, bringt es Ortsbeiratsmitglied Thomas Schneider auf den Punkt. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Stadtverwaltung Rostock.


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erol - 18.01.2026 um 11:29 Uhr
Das weiße "Gerippe ähnliche" Konstrukt hinter dem "Schusters" trägt nicht zum Küstenschutz bei ! Dort müssen hohe bewachsene Dünen sein , die den Sand halten !
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