Verschärfte Testpflicht ab Montag


21. August 2021

Die Corona-Ampel in Rostock steht seit mehreren Tagen auf „orange“, weshalb ab Montag, 23. August, wieder eine verschärfte Testpflicht besteht. Das heißt, dass Hotelübernachtungen, so gut wie alle Veranstaltungen im Innenbereich, Restaurant-, Kino oder Theaterbesuche, Indoorsport sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik o.ä. nur gegen Vorlage eines Negativtests möglich sind. Dabei darf ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Zur Kontrolle sind Beherbergungsbetriebe und die Unternehmer verpflichtet. In Hotels wird wieder die Regelung „Tests alle 72 Stunden“ eingeführt und sogar die Empfehlung ausgesprochen, dass sich auch vollständig Geimpfte und Genesene vorsorglich testen lassen sollten. Grundsätzlich sind diese Personen aber von der Testpflicht ausgenommen.

Wie der Geschäftsführer der Rostock Testzentrum GbR, Dietmar Vogel, mitteilt, stehen in Warnemünde auf dem Kirchenplatz, Ecke Haupteingang Edeka, und auf dem Leuchtturmvorplatz sowie in Markgrafenheide direkt vor dem Eingang zum Campingplatz Teststationen bereit. „Zur Vermeidung von Wartezeiten möchten wir die Bürger bitten, das Formular ‚Einwilligungserklärung‘ möglichst über unsere Homepage herunterzuladen und gleich ausgefüllt mitzubringen“, wirbt der Unternehmer. An allen drei Standorten werde direkt und ohne Termin getestet. Nach kurzer Wartezeit erhalten die Gäste ihr Testergebnis.

Für weitere Fragen wurde unter der Rufnummer 0800 / 357 09 51 eine Hotline eingerichtet. Standorte und Öffnungszeiten sind im Internet unter www.rostock-testzentrum.de abrufbar. Selbstverständlich sind auf der Homepage auch Terminbuchungen möglich.


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