Trotz Veränderungssperre mehr Ferienwohnungen


15. Dezember 2015

Warnemünde als Wohnstandort zu sichern und weiterzuentwickeln, das ist eines der langfristigen Ziele aus dem Strukturkonzept von 2011. Dauerwohnen soll Vorrang vor Ferienwohnungen haben, so steht es jedenfalls geschrieben. Umso verwunderlicher ist es, dass trotzdem eine deutliche Zunahme der Ferienwohnungen zu verzeichnen ist. Das erklärte Uta Janssen vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft kürzlich vor dem Warnemünder Ortsbeirat.

Zum wiederholten Mal wurde das Thema vergangene Woche in diesem Gremium diskutiert. Ein vermeintlicher Teilerfolg, die im Januar 2013 durch die Bürgerschaft beschlossene Veränderungssperre, ist praktisch wirkungslos. Einer Bestandsaufnahme zufolge gab es im Jahr 2013 insgesamt 4.671 Wohnungen im Ostseebad, von denen 996 als Ferienunterkünfte genutzt wurden. Nur zwei Jahre später sind es 4.874 Wohnungen, von denen laut Befragung immerhin 1.044 an Urlauber vermietet werden – und das trotz Veränderungssperre. „Das sind nur die legalen und genehmigten Ferienunterkünfte, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen“, sagt die Stadtplanerin. Als „skandalös“ bezeichnet das auch der Ortsbeiratsvorsitzende, Alexander Prechtel. Viele Warnemünder wünschen sich dringend den Erhalt kleinstädtischer Strukturen Warnemünde und das ist nur machbar, wenn hier auch dauerhaft Menschen leben.

Um weiterem Wildwuchs vorzubeugen erarbeitet die Stadt Rostock unter dem Titel „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ jetzt einen so genannten einfachen Bebauungsplan, in dem die bauliche Nutzung festgeschrieben ist. Lars Fricke von der Stadt- und Regionalplanung Partnergesellschaft aus Wismar stellte dem Ortsbeirat den Sachstand dazu vor. Er zeigt auf, dass es bereits heute auch in klassischen Wohnstraßen etwa 135 Ferienwohnungen gibt und hinterfragt ob es politisch überhaupt gewollt ist, dass es in Wohngebieten keine privaten Ferienunterkünfte geben soll. Das könnte nämlich bedeuten, dass etwa für diese 135 Unterkünfte eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. „Aber natürlich gibt es auch in diesem Fall eine Bestandsschutzregelung“, relativiert der Stadtplaner. Er präsentiert verschiedene Gerichtsurteile aus denen andere Kommunen ihre Schlüsse gezogen haben und Ideen zur Durchsetzung des Wohnvorrangs. „Die Rechtslage ist schwierig, für den Ausschluss von Ferienwohnungen existiert einfach keine Rechtsgrundlage“, macht Fricke die diffizile Situation klar. So ist aus seiner Sicht der vorliegende B-Plan-Entwurf rechtlich auch noch keineswegs abgesichert.

Der Sachstandsbericht wurde vom Ortsbeirat dennoch dankend aufgenommen und als „großer Schritt in die richtige Richtung“ bewertet. Alexander Prechtel formuliert die Zielstellung: „Wir wollen nicht noch mehr Ferienwohnungen haben! Genehmigte Objekte haben Bestandsschutz und alle anderen nicht, stattdessen gilt es die Proportionen wahren.“ Jetzt geht es für die Stadtplaner um die Quadratur des Kreises, nämlich vertretbare Regelungen zu finden, die es eigentlich gar nicht gibt.

Im Frühjahr 2016 soll der B-Plan mit Nutzungsfestschreibung in der Rostocker Bürgerschaft diskutiert werden.


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