Trotz Gerichtsurteil: Geschäfte können an Ostern öffnen


30. März 2026

Trotz eines aktuellen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern können Geschäfte im Land an den Osterfeiertagen wie geplant öffnen. Das stellte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte klar. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen derzeit noch nicht vor.

Das Gericht hatte die geltende Öffnungszeitenverordnung für unwirksam erklärt (DWM berichtete). Eine endgültige Bewertung will die Landesregierung jedoch erst vornehmen, wenn die Begründung im Detail vorliegt. „Aus Respekt vor dem Gericht warten wir die schriftlichen Urteilsgründe ab und werten diese sorgfältig aus“, so Schulte.

Verordnung bleibt vorerst gültig

Bis die Entscheidung rechtskräftig ist, bleibt die bestehende Regelung weiterhin anwendbar. Das bedeutet konkret: Die geplanten Öffnungen an den Osterfeiertagen sind nicht gefährdet. Vor allem in den touristisch geprägten Regionen des Landes können Verkaufsstellen wie vorgesehen ihre Türen öffnen.

Eine Ausnahme bleibt bestehen: Am Karfreitag dürfen Geschäfte grundsätzlich nicht öffnen.

Wichtige Planungssicherheit für Unternehmen

Für viele Betriebe, insbesondere im Tourismus, ist diese Klarstellung von großer Bedeutung. Zahlreiche Unternehmen hatten ihre Öffnungszeiten rund um Ostern bereits fest eingeplant. „Die Öffnung ist nicht in Gefahr“, betonte Schulte. Ziel der Landesregierung bleibe es, rechtssichere Lösungen zu schaffen und den Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten – auch im Wettbewerb mit benachbarten Regionen und Ländern.

Tourismus im Blick

Die Öffnungszeitenverordnung erlaubt es Geschäften in touristischen Gebieten, zu bestimmten Zeiten auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Damit trägt das Land der besonderen wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus Rechnung.

Schulte unterstrich: „Wir orientieren uns an der Lebenswirklichkeit in einem touristisch geprägten Land.“


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