Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (OVG) in Greifswald hat Ende vergangener Woche die erst im März 2025 erlassene Verordnung zur Sonntagsöffnung im Land für unwirksam erklärt. Damit folgte das Gericht einer Klage der Gewerkschaft Verdi.
Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die aktuelle Bäderregelung bestehen – und damit auch die Möglichkeit, in touristisch geprägten Orten sonn- und feiertags zu öffnen.
Für Verdi ist die Entscheidung ein klares Signal. „Wir sind in den vergangenen Wochen und Monaten von Teilen der Wirtschaft und von verschiedenen politischen Akteuren für die Klage hart attackiert worden. Nun zeigt sich, dass die Klage gut begründet war und Verdi auf der Seite der Verfassung und der Menschen steht“, erklärt Bert Stach, Landesfachbereichsleiter Handel der Gewerkschaft.
Sobald das Urteil rechtskräftig wird, stehe Mecklenburg-Vorpommern allerdings ohne gültige Verordnung für Sonntagsöffnungen da. Genau vor diesem Szenario habe man immer wieder gewarnt, betont Stach: „Wir haben gebetsmühlenartig auf genau diese Situation, nämlich unter Umständen mitten in der Saison ohne gültige Regelung dazustehen, immer wieder hingewiesen.“
Aktuell gilt die bestehende Bäderregelung weiter. Sie ist am 15. März gestartet und erlaubt in 84 Tourismusorten des Landes weiterhin Sonntags- und Feiertagsöffnungen.
Die Landesregierung prüft nun, ob sie gegen das Urteil vorgeht. Möglich wäre eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Wirtschaftsministerium will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Aus der Wirtschaft kommt deutliche Kritik an der Entscheidung.
„Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist dies wenige Tage vor Saisonbeginn ein verheerendes Signal“, sagt Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg, stellvertretend für die drei IHKs im Land.
Die Kammern fordern eine schnelle neue und rechtssichere Verordnung, um Planungssicherheit für den Handel zu schaffen.
Auch der Tourismusverein Rostock und Warnemünde blickt mit Sorge auf die Entwicklung. Sonntagsöffnungen seien ein wichtiger Bestandteil des Serviceangebots in touristischen Regionen.
Gerade an Wochenenden und in der Hauptsaison erwarteten Besucher eine funktionierende Infrastruktur – dazu gehörten neben Hotellerie, Gastronomie und Freizeitangeboten auch geöffnete Geschäfte.
Der Verein warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Urlaubsdestinationen, insbesondere gegenüber Schleswig-Holstein.
Der Tourismusverein unterstützt deshalb die Forderung der Industrie- und Handelskammern nach einer schnellen Neuregelung. „Für unsere Gäste, für viele Betriebe und auch für zahlreiche Einheimische sind Sonntagsöffnungen in touristisch geprägten Orten ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Standortangebots“, sagt Geschäftsführer Alexander Soyk. „Jetzt braucht es keine Hängepartie, sondern zügig eine rechtssichere Neuregelung.“
Die Sonntags- und Feiertagsruhe ist in Deutschland grundrechtlich geschützt. Während der Verhandlung stellte das Gericht jedoch auch die Frage, ob die bisherigen rechtlichen Vorgaben noch vollständig zur heutigen Lebensrealität passen.
Welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, dürfte erst mit der schriftlichen Urteilsbegründung klar werden.
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