Temporäre Sperrung des Seekanals wegen Baggerarbeiten


16. Februar 2024

Im Zuge des Ausbaus der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland werden vorübergehende Verkehrseinschränkungen notwendig. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ostsee, das für die Umsetzung dieser bedeutenden Maßnahme verantwortlich ist, betont die Wichtigkeit dieser Baumaßnahme für die Effizienz und Sicherheit des Hafens sowie für die Stärkung der maritimen Wirtschaft.

Bisher konnte die Baumaßnahme ohne größere Einschränkungen für die Schifffahrt durchgeführt werden. Die Herausforderungen im Begegnungsverkehr zwischen Baufahrzeugen und der regulären Schifffahrt im engen Fahrwasserbereich zwischen Hohe Düne und Warnemünde haben jedoch dazu geführt, dass Einschränkungen unumgänglich sind. Die stellvertretende Amtsleiterin des WSA Ostsee, Katrin Graeser, erklärt: „Eine Bearbeitung dieses Teilstücks kann nur unter Einschränkungen der Schifffahrt erfolgen."

Dementsprechend hat das WSA gemäß § 56 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) eine Sperrung für den Seekanal Rostock für den 18. Februar, in der Zeit von 0.00 bis 05.00 Uhr, verhängt. Die Festlegung der Sperrzeiten erfolgte in enger Abstimmung mit Rostock Port und wurde an die Fahrpläne der Fährschifffahrt angepasst.

Die Möglichkeit weiterer Sperrungen an den nachfolgenden Wochenenden wird vom Fortschritt der Bauarbeiten abhängen. Das WSA Ostsee sichert zu, dass sämtliche Anstrengungen unternommen werden, um die Beeinträchtigungen für die Schifffahrt auf ein Minimum zu reduzieren.

Das WSA Ostsee bittet um Verständnis für diese vorübergehenden Einschränkungen.


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