Strengere Regeln für Strandbewirtschafter in Warnemünde


02. April 2024

An Ostern hatten viele Gäste gehofft, schon einen geschützten Strandkorb in Warnemünde zu ergattern. Doch ihre Erwartungen wurden enttäuscht, denn die Strände waren bis auf wenige Ausnahmen leer. Der Grund dafür liegt in der strikten Definition der Saison, die vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Stalu) festgelegt wurde. Demnach ist das Aufstellen von Strandkörben nur außerhalb der Sturmflutsaison vom 16. Oktober bis 31. März gestattet.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Konflikte mit den Strandbewirtschaftern, die in Warnemünde bisher lediglich geduldet wurden. Voraussetzung dafür, dass sie ihrem Geschäftsbetrieb überhaupt nachgehen können, ist nämlich ein Bebauungsplan (B-Plan). Seit mehr als einem Jahrzehnt arbeitet die Stadtverwaltung an diesem Plan, der nun entscheidend ist. Umweltminister Till Backhaus hatte bereits angekündigt, dass es für 2024 keine weiteren Duldungen geben wird.

Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität teilt mit, dass die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ bereits abgeschlossen ist. Zuvor hatte die Bürgerschaft den vorliegenden (dritten) Entwurf beschlossen. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft, um eine Entscheidung über den Umgang mit den Anregungen vorzubereiten.

„Der Bebauungsplan hat daher in großen Teilen die ‚frühzeitige Planreife‘ gemäß § 33 BauGB erreicht“, erklärt Stadtsprecher Ulrich Kunze. Dies umfasst fast den gesamten Badestrand von Warnemünde. Strandversorger und Standkorbvermieter können somit Bauanträge stellen, wovon einige bereits eingereicht wurden. Zu den Bedingungen gehört eine schriftliche Erklärung des Antragstellers, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans anzuerkennen. Grundsätzlich sei damit zum jetzigen Zeitpunkt die Erteilung von Baugenehmigungen möglich.

Nach Aussage des städtischen Bauamtes hatten drei Strandbewirtschafter in Warnemünde und Markgrafenheide eine Sondergenehmigung zum Aufstellen von Strandkörben ab dem 28. März beantragt und auch erhalten (Strandabschnitt 6/7 in Warnemünde sowie Strandabschnitt 23 und 31 in Markgrafenheide). Jedoch wurde das Aufstellen von Hütten oder Containern zur Abwicklung der Vermietung nicht genehmigt.

Eine Reihe von Bauanträgen liegt der Verwaltung bereits vor, weitere, insbesondere die der größeren Versorger, werden vermutlich in Kürze eingereicht, führt Ulrich Kunze aus. Eine Baugenehmigung für Strandbewirtschafter soll künftig voraussichtlich sechs Jahre gültig sein.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Ausschreibung der Strandversorgung ab 2026, bei der auch die Baugenehmigung an den neuen Nutzer überreicht werden muss.


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