Was sich nach der turbulenten Sitzung im Juli 2025 (DWM berichtete) bereits andeutete, nimmt nun konkrete Formen an: Der neue Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen vollzieht einen politischen Kurswechsel im Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet Diedrichshäger Land. Am 10. Februar stimmte das Gremium mehrheitlich dafür, den Weg für einen möglichen Ankauf der rund 35 Hektar großen Fläche durch die städtische Wohnungsgesellschaft Wiro freizumachen – und damit einen Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 2020 aufzuheben.
Bereits am 4. März 2026 soll die Rostocker Bürgerschaft über einen entsprechenden Antrag (2026/AN/1370) der Zählgemeinschaft Rostocker Bund/Freie Wähler entscheiden. Ziel ist die Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2020 (2020/AN/1607). Dieser untersagte der Wiro damals den Erwerb des Grundstücks im Seebad Diedrichshagen und zementierte faktisch den bisherigen Umgang mit der Fläche im Landschaftsschutzgebiet.
Im November 2020 hatte die Bürgerschaft der Wiro den Ankauf ausdrücklich verboten. Fünf Jahre später hat sich die politische Argumentation deutlich verschoben. Im Juli 2025 erhielt die Wiro zunächst ein Verhandlungsmandat, um die Ankaufsbedingungen auszuloten. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde im Januar 2026 vorgelegt.
Nun soll der Weg formal freigemacht werden. Antragstellerin ist Bürgerschaftsmitglied Sybille Bachmann für die Zählgemeinschaft Rostocker Bund/Freie Wähler. In der Begründung heißt es, eine „Grundstücksbevorratung für kommende Generationen“ sei sinnvoll. Flächen dieser Größenordnung würden der Stadt künftig kaum noch angeboten. Es gehe um langfristige Gestaltungshoheit, kommunale Kontrolle und strategische Sicherung von Entwicklungsspielräumen.
Kritiker lesen darin allerdings vor allem eines: die Vorbereitung einer möglichen Bebauung in einem sensiblen Landschaftsschutzgebiet.
Bevor inhaltlich diskutiert wurde, stand zunächst die Geschäftsordnung im Mittelpunkt – und die Frage, ob der Antrag überhaupt auf die Tagesordnung gehört.
Ortsbeiratsmitglied Stephan Porst (Bündnis 90/Die Grünen.Volt) beantragte gleich zu Sitzungsbeginn die Vertagung. Seine Argumente: Der Antrag sei nicht fristgerecht eingereicht worden, eine Begründung der Dringlichkeit fehle, zuständige Ausschüsse hätten sich nicht befassen können, und die zugesagte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werde unterlaufen. Laut Geschäftsordnung müsse die Tagesordnung sieben Arbeitstage vor der Sitzung vorliegen. Der Antrag sei ihm jedoch erst am 5. Februar zugegangen.
Auch die Leiterin des Ortsamtes, Franka Teubel, bestätigte, dass der Antrag nicht fristgerecht eingereicht worden sei. Ob dennoch beraten werde, liege jedoch in der Entscheidung des Gremiums.
Der Ortsbeiratsvorsitzende Axel Tolksdorff (Rostocker Bund, fraktionslos) sah hingegen eine politische Dringlichkeit. Man wolle das Verfahren „zum Ende bringen“, bevor es im beginnenden Wahlkampf parteipolitisch überlagert werde.
Mit den Stimmen von BSW, Rostocker Bund, CDU und AfD wurde der Antrag auf Vertagung abgelehnt. Porst kündigte an, Beschwerde einzulegen. Dringlichkeiten könnten nach seiner Auffassung gemäß Kommunalverfassung nicht erst in der Sitzung selbst festgestellt werden.
In der anschließenden Debatte prallten die Positionen deutlich aufeinander.
Porst warnte eindringlich vor einem Ankauf im Landschaftsschutzgebiet. Bereits im Juli 2025 hätten anwesende Bürger mehrheitlich gegen den Erwerb votiert. Zudem seien seit 2017 rund 300 Wohneinheiten in Warnemünde in Ferienwohnungen umgewandelt worden. Das Problem liege nicht im fehlenden Bauland, sondern im Verlust regulären Wohnraums. Wer so wie Axel Tolksdorff glaube, dort entstünden bezahlbare Häuser für junge Familien, verkenne die Realität. Ein aktuelles Verkaufsbeispiel am Kantenweg zeige Preise von 1,4 Millionen Euro für ein 700 Quadratmeter großes Grundstück mit 180 Quadratmetern Wohnfläche.
Auch die Diedrichshägerin Andrea Wehmer meldete sich zu Wort. Öffentlicher Besitz verpflichte aus ihrer Sicht zu besonderer Verantwortung – nicht zu maximaler Verwertung. Naturschutz sei Daseinsvorsorge. „Wenn die Fläche einmal bebaut ist, wird daraus nie wieder ein Schutzraum“, mahnte sie.
Die Noch-Vorsitzende des Warnemünde-Vereins, Astrid Voß, erinnerte an die Auseinandersetzungen von 2020, als viele Bürger für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes gekämpft hatten. Die aktuelle Entwicklung empfinde sie als katastrophalen Rückschritt – quasi durch die Hintertür.
Die Befürworter betonten dagegen, dass es zunächst ausschließlich um den Ankauf gehe – nicht um eine Bebauung.
Tolksdorff argumentierte, Rostock verfüge kaum noch über eigene Flächen. Kommunales Eigentum ermögliche Einflussnahme und verhindere Spekulation. Zudem brauche Warnemünde eine „Altersauffrischung“, Zuzug sowie Perspektiven für Schulen und Infrastruktur.
Auch CDU-Mitglied Chris Günther unterstrich, dass mit der Aufhebung des alten Beschlusses keine Bebauung beschlossen werde. Im Gegenteil: Nur als Eigentümer könne die Stadt langfristig schützen und gestalten. Änderungsanträge zum Erhalt des Landschaftsschutzstatus seien jederzeit möglich.
Thomas Schneider (BSW) mahnte zu gegenseitigem Respekt und gab zu bedenken, dass die Anwesenden nicht automatisch die Mehrheit der Warnemünder repräsentierten.
Am Ende stimmte der Ortsbeirat mit zwei Gegenstimmen (Bündnis 90/ Die Grüne.Volt und Die Linke) und einer Enthaltung (SPD) für die Unterstützung des Antrags. Damit empfiehlt das Gremium der Bürgerschaft, den Beschluss von 2020 aufzuheben.
Die Entscheidung ist mehr als eine formale Korrektur. Sie markiert einen deutlichen Paradigmenwechsel: vom kategorischen Ankaufverbot hin zur strategischen Flächenbevorratung im Landschaftsschutzgebiet.
Ob daraus tatsächlich eine stärkere kommunale Steuerung, langfristiger Schutz oder doch eine schrittweise Öffnung für Bebauung erwächst, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Sicher ist: Das Thema berührt zentrale Fragen von Stadtentwicklung, Naturschutz und Bürgerbeteiligung – und dürfte Warnemünde weit über den Wahlkampf hinaus beschäftigen.
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