Sicherheitsdienst kassiert Kurtaxe auf Parkplätzen


15. September 2016

Das Thema Kurabgabe für Wohnmobil- und Caravantouristen sowie Schiffsurlauber wurde in Warnemünde immer wieder heiß diskutiert. Genau von diesem abgabepflichtigen Personenkreis sind die Gelder in den vergangenen Jahren nämlich entweder gar nicht oder nur halbherzig eingefordert worden.

Um das zu ändern und den ohnehin überstrapazierten städtischen Haushalt zu entlasten hatte sich der Ortsbeiratsvorsitzende Alexander Prechtel erst im Februar mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag an die Rostocker Bürgerschaft gewandt. Nachdrücklich wies er auf die Kurabgabepflicht auch für Gäste mit Wohnwagen, Zelt oder Boot hin und berief sich dabei auf die Kurabgabensatzung der Stadt Rostock. Dabei sei es uninteressant, ob den mobilen Urlaubern eine vollwertige Infrastruktur zur Verfügung stehe oder nicht. Prechtel rechnete vor, dass der Stadt Rostock in den vergangenen Jahren Einnahmen in Höhe von mehreren 100.000 Euro entgangen seien.

Die Bürgerschaft kam dieser Empfehlung nach und beauftragte den Oberbürgermeister, „durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass künftig die Kurabgabe auch von Urlaubern, die mit Wohnwagen, -mobilen, Segel- oder Motorbooten anreisen und im Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne oder Markgrafenheide übernachten, satzungsgemäß erhoben wird.“

Diese Entscheidung hat jetzt endlich Wirkung gezeigt: Um den Beschluss kurzfristig umzusetzen, wurden zunächst Beschilderungen an den Parkplätzen Mittelmole, Jugendherberge und Rohrmannsche Koppel geschaffen, die die Gäste über die Pflicht zur Entrichtung der Kurabgabe informierten, teilt die Tourismuszentrale auf Anfrage mit. Im zweiten Schritt wurde im Auftrag der Tourismuszentrale zusätzlich ein Wach- und Sicherheitsdienst mit der Kontrolle und Kassierung der Kurabgabe auf den relevanten Parkplätzen eingesetzt.


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