Rostock ist „orange“: Was ist jetzt wieder möglich?


07. Februar 2022

Seit gestern zeigt die Corona-Ampel für Rostock auf „orange“ und einige Corona-Schutzmaßnahmen können wieder gelockert werden. So dürfen viele Einrichtungen wieder besucht werden, wenn denn die 2G+ Regel eingehalten wird. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

Im Einzelnen heißt das: Bei Besuchen von Kinos, Theatern, Konzerthäusern und Opern, von kulturellen Ausstellungen und Museen im Innenbereich, Chören und Musikensembles unter 2G+ Bedingungen entfällt die Maskenpflicht für das Publikum. Auch der Besuch von Freizeitparks, Zirkussen, Innenbereichen des Zoos und des Botanischen Gartens, von Volksfesten und die Nutzung tourismusaffiner Leistungen in Innenbereichen sind wieder möglich. Für Außenbereiche von kulturellen Ausstellungen und Museen, des Zoos und des Botanischen Gartens entfallen sogar alle besonderen Schutzregeln.

Schwimm- und Spaßbäder – auch in Beherbergungsbetrieben – dürfen unter 2G+ Bedingungen wieder genutzt werden. Das gilt ebenso für Indoorspielplätze und nicht vereinsbasierte Indoorfreizeitaktivitäten sowie für Vereinssport ab 18 Jahren. Für Vereinssport unter 18 Jahren gilt von nun an die 2G Regel.

Unter Beachtung der 2G+ Regel möglich sind auch wieder der Besuch von Tanzschulen, Spielhallen und Spielbanken etc. sowie soziokulturellen Zentren. Sexuelle Dienstleistungen können wieder genutzt werden. Für Fahr-, Flug- und Jagdschulen, für Musik- und Jugendkunstschulen (unter 18 Jahren), in außerschulischen Bildungseinrichtungen (außer für Veranstaltungen, die zum Erwerb einer formalen Qualifikation führen) sowie bei vorgeschriebenen Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien gilt die 2G Regel.

Geschlossene private Gesellschaften in Gaststätten und gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen sind unter 2G+ Bedingungen mit maximal zehn Personen wieder möglich. Dazu gehörende Kinder bis 14 Jahre und notwendige Betreuungspersonen von Menschen mit Behinderungen werden dabei nicht mitgerechnet.

Weiterhin untersagt sind Besuche von Discotheken, Clubs und Tanzveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen im Innenbereich sind unter Beachtung der 2G+ Regel und Auslastung von maximal 50 Prozent der Kapazität möglich. Hier gilt jedoch eine Obergrenze von 200 Personen. Bei sonstigen Veranstaltungen in Außenbereichen erhöht sich diese Maximal-Zahl auf 1.000 Personen.

Die 2G+ Regel gestattet den Zutritt bzw. die Nutzung für vollständig Geimpfte oder Genesene, wenn zusätzlich ein tagesaktueller Test vorgelegt werden kann. Für Geboosterte und bei der 2G Regel entfällt diese zusätzliche Testpflicht. Für Kinder, Schulpflichtige, Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, gelten Ausnahmen.

Foto: DMEPhotography (iStock by Getty images)


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|