Planungsunterlagen für Seekanalerweiterung liegen öffentlich aus


24. September 2019

Um den künftigen Anforderungen der Seewirtschaft gewachsen zu sein, plant das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) die Anpassung des Rostocker Seekanals. Es handelt sich um die etwa 13,1 Kilometer lange Zufahrt von der Ostsee zum Seehafen. Derzeit können hier Schiffe mit einem Tiefgang von maximal 13 Metern passieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und dabei auch den Umweltschutzanforderungen Rechnung zu tragen, ist eine Vertiefung des Seekanals geplant. Nach der Maßnahme sollen auch Massengutfrachter und Öltanker mit einem Tiefgang von 15 Metern den Rostocker Seehafen anlaufen können.

Ende August stellte das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund (WSA) dazu bei der zuständigen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) den Antrag auf Planfeststellung. Die Planunterlagen umfassen detaillierte Informationen zur technischen Planung und Umweltauswirkungen der Maßnahme. Wie das WSA mitteilt, sind die Planungsunterlagen noch bis einschließlich 22. Oktober 2019 öffentlich einsehbar. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens liegen sie zu den üblichen Bürozeiten im Stadtplanungsamt Rostock, im Amt Bad Doberan Land, im Amt Rostocker Heide, im Amt Warnow-West, in der Gemeinde Bad Doberan, in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz und in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn aus. Zusätzlich wurde dem Ortsbeirat Hohe Düne ein Exemplar zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Ab sofort können die Dokumente zudem auch im Internet abgerufen werden.

Bis zu einem Monat nach Ende der Auslegung, also bis zum 22. November, können Bürger und Verbände ihre Einwendungen und Stellungnahmen zu der Ausbaumaßnahme äußern. Es folgt ein Erörterungstermin, der gesondert bekannt gegeben wird. Bei dieser Gelegenheit können Betroffene ihre Fragen und Bedenken mit dem WSA und den Fachgutachtern erörtern. Bevor die Behörde den Planfeststellungsbeschluss erlässt, werden alle Einwendungen und Stellungnahmen geprüft. Auch der Beschluss selbst wird öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Er erlangt erst dann Bestandskraft, wenn dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe keine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald erhoben wird. Erst mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss besteht auch Baurecht. Bis dahin werden bereits bauvorbereitende Maßnahmen wie die Kampfmittelerkundung und die Beweissicherung an Gebäuden durchgeführt.

Umfangreiche Untersuchungen zu den Auswirkungen der Maßnahme auf Mensch und Natur wurden in den vergangenen Jahren angestellt. Im Sommer 2017 wurde die Öffentlichkeit dazu durch das WSA informiert. „Die Wasserstraße kann als umweltfreundlicher und wirtschaftlicher Verkehrsträger einen wichtigen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist, dass Wasserstraßen ausgebaut und in die Lage versetzt werden, einen höheren Anteil am Transportvolumen zu übernehmen. Um dem Schiffsaufkommen und der Veränderung der Größe der Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 15 Meter gerecht zu werden, plant die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Anpassung des Seekanals Rostock von der Ostsee bis zum Seehafen“, sagt der Leiter des WSA, Holger Brydda.

Die Anpassung der Fahrrinnentiefe ist Voraussetzung für einen sicheren, wirtschaftlichen und zuverlässigen Seeverkehr zum Seehafen Rostock.

Foto (Archiv): Taslair


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