Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die Kurabgabe grundlegend neu auf. Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung reagiert die Stadt auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Mai 2025, das Teile der bisherigen Regelung für unwirksam erklärt hatte. Ziel ist es, die neue Satzung zum 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen.
In der jüngsten Sitzung des Ortsbeirates Warnemünde/Diedrichshagen wurde die geplante Neuregelung vorgestellt. Nach ausführlicher Diskussion sprach sich das Gremium mit einem positiven Votum für die Vorlage aus.
„Für uns ist der Handlungsdruck, was die Kurabgabe betrifft, groß“, betont Ulrike Döring, stellvertretende Tourismusdirektorin für Rostock und Warnemünde (TZRW). Neben finanziellen Auswirkungen – ausbleibende Einnahmen müssten durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden – zwinge vor allem die rechtliche Situation zum Handeln. „Jeder Monat, der ins Land zieht, kostet Geld.“
Kern der Reform ist die Umstellung des Abgabesystems. Künftig wird eine Kurabgabe von 3,30 Euro pro Übernachtung erhoben. Die bisherige Kombination aus Kurabgabe und Mobilitätspauschale entfällt.
Derzeit zahlen Gäste 2,25 Euro Kurabgabe sowie zusätzlich pauschal 1,45 Euro Mobilitätsanteil pro Aufenthaltstag. Künftig wird wieder ausschließlich nach Übernachtungen abgerechnet. Das soll die Regelung insbesondere bei Kurzaufenthalten transparenter und gerechter machen.
Die Anhebung der Kurabgabe von bislang 2,25 Euro pro Tag auf künftig 3,30 Euro pro Übernachtung ist dabei vor allem auf die veränderte Berechnungsgrundlage zurückzuführen. Durch die Umstellung auf Übernachtungen verringert sich die Zahl der Abrechnungseinheiten, während der zugrunde liegende Kostenblock für touristische Infrastruktur und Leistungen mit rund 7,5 Millionen Euro unverändert bleibt.
Unverändert bleiben die Befreiungstatbestände: Kinder bis 14 Jahre sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 sind weiterhin von der Kurabgabe befreit. Gleiches gilt für Begleitpersonen schwerbehinderter Gäste mit dem Merkzeichen B. Die Kurabgabe wird auch künftig ganzjährig im gesamten Stadtgebiet erhoben.
Ein wesentlicher Grund für die Neufassung ist die vom Gericht geforderte Gleichbehandlung aller Gästearten. Bislang entrichten ausschließlich Übernachtungsgäste eine Kurabgabe, während Tagesgäste davon ausgenommen sind.
Um diese Ungleichbehandlung schrittweise zu beseitigen, hat die Stadt einen Stufenplan bis 2029 entwickelt. Vorgesehen sind Tageskurkarten, die unter anderem über Automaten an Strandzugängen und Parkplätzen sowie in den Tourist-Informationen erhältlich sein sollen. Darüber hinaus ist geplant, die Kurabgabe bei städtischen Einrichtungen wie Zoo, Museen oder Kunsthalle sowie bei Veranstaltungen wie der Hanse Sail einzubinden. Auch die Kontrollen sollen ausgeweitet werden.
Langfristig sollen zudem Kreuzfahrtpassagiere, die Warnemünde und Rostock besuchen, in das System einbezogen werden.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den öffentlichen Nahverkehr. Der bislang in der Kurkarte enthaltene ÖPNV-Anteil wird zunächst für zwei Jahre ausgesetzt.
„Das Herauslösen des ÖPNV war für uns eine schwierige Entscheidung“, sagt Döring. Zwar halte die TZRW die kostenfreie Nutzung des Nahverkehrs für Gäste grundsätzlich weiterhin für sinnvoll. Die gestiegenen Kosten hätten jedoch dazu geführt, dass die Gesamtbelastung für Urlauber auf nahezu sechs Euro pro Person und Nacht gestiegen wäre. „Das ist dem Gast nicht mehr zuzumuten.“
Nach Einschätzung der Tourismusverantwortlichen hätte dies die Wettbewerbsfähigkeit des Reiseziels insbesondere in der Nebensaison geschwächt. Während der zweijährigen Übergangsphase sollen daher gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Warnow (VVW) neue, wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote entwickelt werden. Ergänzend sind weitere touristische Mobilitätsangebote, etwa im Bereich E-Mobilität, geplant.
Rückendeckung erhält die Stadt vom Tourismusverein Rostock und Warnemünde e.V. (TVRW). Der Verein bewertet die Beschlussvorlage insgesamt positiv und begrüßt insbesondere die Umstellung auf die Übernachtungsabgabe sowie die vorübergehende Aussetzung des Mobilitätsanteils.
Aus Sicht des Vereins bildet die Übernachtung den tatsächlichen Nutzungsumfang touristischer Infrastruktur deutlich besser ab. Gleichzeitig vereinfache die neue Regelung die Abrechnung für Beherbergungsbetriebe und sorge für mehr Rechtssicherheit.
Auch die Aussetzung des ÖPNV-Anteils wird ausdrücklich unterstützt. Die bislang vorgesehenen Kosten hätten nach Auffassung des TVRW zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gäste und damit zu einem Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Destinationen in der Region geführt. Besonders in der Nebensaison hätte die Kurabgabe einen unverhältnismäßig hohen Anteil am Gesamtpreis eines Aufenthaltes ausgemacht.
Zudem kritisiert der Verein, dass bislang kein belastbarer Nachweis über die tatsächliche Nutzung des Nahverkehrs durch Gäste vorgelegt worden sei. Eine verursachungsgerechte Berechnung des Mobilitätsanteils sei deshalb kaum möglich gewesen.
Gleichzeitig zeigt sich der TVRW überzeugt, dass Urlauber Busse, Bahnen und Fähren auch ohne Finanzierung über die Kurabgabe weiterhin intensiv nutzen werden. Steigende Parkgebühren und knapper Parkraum sprächen bereits heute für den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr.
Die Touristiker unterstützen daher die geplante zweijährige Übergangsphase und bieten an, ihre Praxiserfahrungen aktiv in die Entwicklung eines neuen Mobilitätsmodells einzubringen.
Die weiteren Beratungen zur Beschlussvorlage laufen bereits. Nach den Sitzungen der Fachausschüsse im Juni soll die Bürgerschaft am 1. Juli 2026 über die Neufassung entscheiden. Anschließend folgen die öffentliche Bekanntmachung sowie die organisatorischen Vorbereitungen, sodass die neue Kurabgabesatzung planmäßig zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten kann.
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