Neue Strandkorb-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern: mehr Flexibilität mit Verantwortung


15. März 2025

Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommerns hat eine neue Regelung erlassen, die das Aufstellen von Strandkörben an den Stränden des Bundeslandes über die bisherige Frist hinaus erlaubt. Bisher mussten die Strandkörbe mit Beginn der Sturmflutsaison am 15. Oktober abgebaut werden, was unter Betreibern und Urlaubern immer wieder für Kritik sorgte. Besonders in den Herbstferien, wenn das Wetter oft noch sommerlich ist, waren die Strände dann bereits leergeräumt.

Wirtschaftliche und touristische Bedeutung

Viele Strandkorbvermieter beklagten hohe Einnahmeverluste, teilweise bis zu 100.000 Euro pro Saison. Zudem stand Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb mit der polnischen Ostseeküste, wo Strandkörbe länger stehen bleiben durften. Dies hatte Auswirkungen auf den Tourismus in der Nebensaison und das Image der Region als attraktive Urlaubsdestination.

Neuer Kompromiss: Verantwortung bei den Betreibern

Ab sofort dürfen „mobile, leicht transportfähige Objekte“, wie Strandkörbe, ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung über den Stichtag 15. Oktober hinaus aufgestellt bleiben. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Abbau bei Sturmhochwasserwarnungen liegt dabei bei Strandkorbvermietern und Gemeinden. Ein Kompromiss, der auf Initiative von Umweltminister Till Backhaus zwischen Behörden, Gemeinden und der Tourismuswirtschaft gefunden wurde.

Sicherheit und Küstenschutz bleiben oberste Priorität

Trotz der neuen Regelung betont das Umweltministerium die hohe Verantwortung für den Küstenschutz. Die Sicherung technischer Küstenschutzanlagen und der Schutz von Sachwerten sowie Menschen haben oberste Priorität. Deshalb müssen Strandkorbbetreiber sicherstellen, dass sie Unwetterwarnungen über eine Wetter-App erhalten und innerhalb von maximal zwölf Stunden alle Strandkörbe abbauen können.

Umsetzung in den Gemeinden

Die neue Regelung wird zunächst über öffentlich-rechtliche Verträge mit den interessierten Gemeinden umgesetzt. Gemeinden, die bereits ab dem 15. März 2025 von der neuen Regel profitieren wollen, können eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt beantragen. Damit ist eine frühzeitige Aufstellung der Strandkörbe in den Ostseebädern möglich.

Fazit: Ein kleiner Schritt in Richtung Saisonverlängerung

Mit dieser Regelung ist ein erster Ansatz zum Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und notwendigem Küstenschutz geschaffen. Strandbewirtschafter und Vermieter wünschen sich jedoch noch weniger Reglementierung und eine Saison vom ersten Tag der Frühjahrsferien bis zum letzten Tag der Herbstferien in einem deutschen Bundesland. Ihr Mobiliar bei einer Sturmflut vom Strand zu räumen, ist ihr ureigenes Interesse, denn es würde sonst beschädigt oder zerstört werden.


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