Mehr freie WLAN-Hotspots für Warnemünde gefordert


19. Juli 2016

Menschen mit gesenkten Köpfen, der stupide Blick auf ein Display gerichtet – das kann meist nur eines heißen: kostenfreies, öffentliches WLAN. In vielen internationalen Tourismus-Hochburgen gehört es längst zum Standard. Angeregt durch die CDU-Fraktion in der Rostocker Bürgerschaft soll sich jetzt auch die Stadt Rostock mit dem Ausbau kostenfreier Hotspots befassen. Der Fraktionsvorsitzende Berthold Majerus forderte Oberbürgermeister Roland Methling in einem Schreiben auf, ein entsprechendes WLAN-Konzept erarbeiten zu lassen und erwartet im Dezember erste Ergebnisse.

Das Thema wurde auch auf der letzten Ortsbeiratssitzung in Warnemünde mit dem anwesenden Tourismusdirektor diskutiert. Im Ostseebad gibt es seiner Aussage zufolge derzeit 47 Hotspots, meist in Hotels, Restaurants und Bars. Oftmals sind diese allerdings den Gästen oder aber Kunden der jeweiligen Telefongesellschaft vorbehalten. Seit etwa zwei Jahren hält auch die Tourist-Information ein solches Angebot vor. „Das ist zwar lobenswert, aber längst nicht ausreichend“, mahnt der Beiratsvorsitzende Alexander Prechtel. Auch der Tourismusdirektor sieht freie Internetzugänge als zeitgemäß für das Ostseebad an und begrüßt die Entwicklung eines WLAN-Konzeptes zur weiteren Steigerung der Attraktivität Warnemündes. Zu den nötigen Voraussetzungen und möglichen Kosten mochte er jedoch noch nichts sagen. Möglicherweise finden sich aber für den exponierten Urlaubsort Partner und Sponsoren.

Aktuell besteht für Anbieter frei zugänglicher WLAN-Netze noch ein erhebliches Rechtsrisiko. Der Betreiber haftet nämlich für alle denkbaren Rechtsverstöße von den Nutzern seines Netzwerkes. Diese so genannte Störerhaftung ist Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger freie Hotspots gibt, als in anderen Ländern. Die Gesetzlage hat sich jetzt verändert. Die Bundesregierung hat, um die Einrichtung von öffentlichen Hotspots nicht weiter zu blockieren, die Störerhaftung abgeschafft. Die diesbezüglichen Änderungen im Telemediengesetz sollen im Herbst 2017 in Kraft treten.     


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