Kostenpflichtige Corona-Tests auch in MV


11. August 2021

Der Alltag für Ungeimpfte wird unbequem und teuer. So haben es Bund und Länder gestern beschlossen.

„Die Corona-Zahlen sind leicht angestiegen und wir sind am Beginn einer vierten Welle“, informierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Bund-Länder-Konferenz. Ziel sei, die Welle mittels Impfungen und Tests möglichst flach zu halten, um keine Schließungen vornehmen zu müssen. Der Unterschied zum letzten Sommer ist, dass es einen Impfstoff gibt, der schützt und verfügbar ist. „Daher nutzen Sie die Gelegenheit, beugen Sie vor und lassen Sie sich impfen. Sie schützen sich und Ihre Familie und helfen der gesamten Gesellschaft, gut durch Herbst und Winter zu kommen“, appellierte Schwesig.

Vollständig Geimpfte haben künftig klare Vorteile: Sie sind geschützt vor dem schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung und von der Testpflicht befreit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat zudem seine Empfehlung für vollständig Geimpfte verbessert. Künftig muss sich dieser Personenkreis, wenn er symptomfrei ist, aber Kontakt zu infizierten Personen hatte, nicht in Quarantäne begeben.

Ab dem 23. August gibt es für Ungeimpfte wieder verschärfte Testpflichten für Innenräume. In MV gilt das, wenn die Ampel auf „orange“ – Inzidenz über 35 und kritisch werdende Krankenhausauslastung – steht: Im Land gilt ein Ampelsystem, das nicht nur auf die Inzidenz, sondern auch auf die Krankenhausauslastung und den Impffortschritt schaut. Negativtests sind ab 23. August unter anderem von Besuchern in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Veranstaltungen im Innenraum, in Restaurants, in Fitnessstudios, Sporthallen und Schwimmbädern sowie bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen wie Friseur und Kosmetik vorzulegen. Weiterhin von Urlaubsgästen bei der Anreise und darüber hinaus zwei Mal pro Woche während ihres Aufenthaltes. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte, Genesene und Schüler, weil diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.

Ab dem 11. Oktober werden Corona-Tests kostenpflichtig. Ausgenommen sind Personen, für die es keine Impfempfehlung gibt, beispielsweise Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere.

Die Testpflicht an Schulen wird beibehalten, die Maskenpflicht für Schüler in MV ab dem 16. August ausgesetzt.

Steigen die Inzidenzen weiter an, sind vollständig Geimpfte von Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Screenshot: www.facebook.com/StaatskanzleiMV


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