Getrübte Sonntagsshopping-Freuden in Warnemünde


18. März 2016

Ab dieser Woche soll in Warnemünde auch sonntags wieder nach Herzenslust geshoppt werden. Nach der neuen Bäderregelung dürfen die Geschäfte im Ostseebad dann von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Die Gewerkschaft Verdi hat dagegen beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eine einstweilige Verfügung eingereicht, aber es ist nicht davon auszugehen, dass noch vor Ostern eine Entscheidung getroffen wird. „Wir gehen also davon aus, dass der Saisonstart mit Sonntagsöffnung ab dem 20.03. anlaufen kann“, informiert Dietmar Vogel vom Warnemünder Handels- und Gewerbeverein, HGV. „Die Entscheidung von Verdi sehen wir angesichts unserer hohen Verantwortung für unsere Mitarbeiter und die damit verbundenen hohen Kosten rund um den Mindestlohn und unsere Standortnachteile als Saisonbetrieb als Skandal“, führt der Vereinsvorsitzende weiter aus. Nur über den Sonntagsverkauf lassen sich seiner Meinung nach die Verluste aus der verkaufsarmen Winterzeit kompensieren.

Der Verein hat jetzt die Fraktionsleitungen der Verdi nahestehenden politischen Parteien gebeten sich angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen von dieser einstweiligen Verfügung zu distanzieren. Der HGV glaubt nicht, „dass sich bei unseren Arbeitnehmern Mehrheiten finden lassen, die eine derart realitätsfremde und letztlich arbeitsplatzvernichtende Politik unterstützen.“ Sollte Verdi die einstweilige Verfügung nicht zurückziehen, kündigt Vogel an, angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen im September den Schulterschluss zu anderen Gewerbevereinen zu suchen und massiv gegen „weltfremde Bürokraten“ vorzugehen.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Mecklenburg-Vorpommern die neue Bäderverkaufsverordnung. Der gewerbliche Verkauf ist danach in den Kur- und Erholungsorten sowie anerkannten Ausflugsorten vom 15. März bis einschließlich des ersten Novembersonntags, soweit nicht Allerheiligen, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Neu ist auch, dass am ersten Sonntag im Januar eines jeden Jahres  geöffnet werden darf. Fällt der erste Sonntag auf Neujahr, bleiben die Geschäfte allerdings zu.


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