Genehmigung für Wiro-Bauvorhaben in der Wachtlerstraße erteilt


06. Juni 2024

Für das Bauvorhaben der kommunalen Wohnungsgesellschaft Wiro in der Wachtlerstraße 11 in Warnemünde ist der Bauantrag genehmigungsfähig. Das erklärte Karen Wolter, Sachgebietsleiterin beim Rostocker Bauamt, in einer Sondersitzung des Ortsbeirates Warnemünde/ Diedrichshagen am 28. Mai. Das Projekt, das im März vergangenen Jahres vorgestellt wurde und für heftige Kritik sorgte, umfasst den Bau eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit neun Wohnungen (DWM berichtete).

Kritische Stimmen und Genehmigungsverfahren

Die Wiro plant auf dem nahezu vollständig bebauten Grundstück auch fünf PKW-Stellplätze in der Garage, vier Fahrradstellplätze im Gebäude und 14 weitere im Freien. „Das Verfahren wird nach Paragraf 63 Landesbauordnung MV geführt. Die Unterlagen sind vollständig und das Vorhaben gilt ab dem 14. Juni 2024 als genehmigt“, so Wolter. Paragraf 63 steht für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das öffentliche Belange berücksichtigen muss. Uwe Jahnke vom Warnemünder Bauausschuss wies darauf hin, dass auch die Erhaltungssatzung relevant sei, deren Neufassung jedoch noch ausstehe.

Der Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Rostock empfahl eine Anlehnung des Baukörpers an die filigrane Bäderarchitektur. „Das ist aus unserer Sicht gröblich verletzt durch die totale Überbauung des Grundstückes“, betonte Jahnke. Die Bäderarchitektur sei nur schlecht nachvollziehbar, und der Charakter der Straße werde nicht widergespiegelt.

Kritik an Stellplätzen und baulichen Details

Auch die Kfz-Stellplätze wurden kritisiert. „Aus unserer Sicht eine Alibi-Darstellung. Ich hab’s nachgemessen, da passt allenfalls ein Kleinwagen rein“, so Jahnke. Das entspreche nicht der städtischen Stellplatzverordnung. Weil aber Einwände immer wieder ignoriert wurden, entschied sich der Bauausschuss mit drei zu zwei Stimmen gegen einen Einspruch: „Wir haben gelinde gesagt die Schnauze voll!“, so der Ausschussvorsitzende Jahnke.

Wolter erklärte, dass die Erhaltungssatzung noch nicht rechtskräftig sei und somit nicht in die Prüfung einbezogen werden könne. Wohnbauvorhaben würden nach Paragraf 63 Landesbauordnung geprüft und man handele nach dem Gesetz.

Weitere Ungereimtheiten

Ortsbeiratsmitglied Stephan Porst kritisierte, dass das geplante Gebäude ein Giebelhaus sei, während alle anderen in der Straße Traufhäuser mit Hochparterre seien. Mathias Ehlers vom Umweltausschuss bedauerte, dass es sich bei einem Bauvorhaben dieser Tragweite nur um eine Informationsvorlage handele und stellte die geringe Anzahl der PKW-Stellplätze in Frage. „Es ist absehbar, dass trotz des großen Parkdrucks in Warnemünde die anderen vier Wohneinheiten nicht ohne Auto auskommen und weitere Stellplätze entnehmen werden.“

Ehlers kritisierte zudem, dass die Nachpflanzung der drei gefällten Bäume in den eingereichten Unterlagen gar keine Rolle spielen würden. „Ich glaube nicht, dass ein privater Investor ein solches Gebäude durchbekommen hätte.“

Wiro und zukünftige Bauvorhaben

Beiratsmitglied Robert Buhse hinterfragte, warum die Wiro als städtische Wohnungsgesellschaft nicht in der Lage sei, Bauvorhaben im Einvernehmen umzusetzen. „Die Wiro weiß, dass Bebauung in Warnemünde ein sehr sensibles Thema ist.“

Karsten Ziegler merkte an, dass das neue Gebäude zwar schön aussehe, die geplante Bebauung jedoch überzogen sei. Zudem berichtete er von einem Bauvorhaben in der Gartenstraße, das vom Bauamt abgelehnt wurde, weil zunächst die Erhaltungssatzung abgewartet werden müsse.

Fazit und Ausblick

Mathias Ehlers fasste zusammen, was viele Anwesende dachten: „Nach zwölf Jahren monatlichen Zuhörens in diesem Gremium kommen Sie auf keinen anderen Schluss.“ Einen konkreten Zeitplan für das Vorhaben in der Wachtlerstraße 11 gibt es indes noch nicht. Eine Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, und in diesem Zeitraum muss das Bauvorhaben beginnen.


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