Gehwegsanierung in der Warnemünder Schillerstraße


21. April 2023

Wie das Rostocker Tiefbauamt mitteilt, werden ab Montag, 24. April, die Gehwege in der Warnemünder Schillerstraße grundhaft erneuert. Los geht es mit den Arbeiten auf dem westlichen Gehweg, sodass der Fußgängerverkehr auf die östliche Seite umgeleitet wird. Die Fahrbahn muss für den Baustellenverkehr halbseitig gesperrt werden. Saniert werden die Bürgersteige beidseitig auf einer Länge von jeweils 220 Metern. In diesem Zuge soll auch die Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden. Als Bauzeit sind für den ersten Abschnitt nach derzeitigem Stand drei Monate geplant.

Die Arbeiten erfolgen unter Aufsicht einer Umweltbaubegleitung. Zum Schutz der Straßenbäume und ihrer Wurzeln werden als erste vorbereitende Maßnahmen, Suchschachtungen in den Wurzelbereichen durchgeführt. Soweit nötig kommen dann bautechnische Systeme von Wurzelbrücken zur Anwendung. Wegen des gutachterlich bestätigten, schlechten Zustandes eines Baumes wurde dieser bereits vor einigen Wochen gefällt. Für Ausgleichspflanzungen wurden im Planungsgebiet zwölf neue Baumstandorte ausgewiesen. Im Anschluss daran erfolge der grundhafte Ausbau des Gehweges einschließlich der Zufahrten. Anwohner werden rechtzeitig über Handzettel durch die Baufirma über Einschränkungen informiert.

Auf den neuen Gehbahnen werden Betonsteinplatten im Format 25 mal 25 Zentimeter eingebaut. Diese seien typisch für Warnemünde, heißt es aus dem Amt. Der Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn erhält eine Befestigung aus Granitmosaikpflaster. Um aus dem vorhandenen Wurzelbestand herauszukommen, sieht die Höhenplanung eine leichte Anhebung der Gehwegfläche vor.

Voraussichtlich ab August erfolgt die Gehwegerneuerung auf der östlichen Seite. Über einen konkreten Termin wird noch informiert. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich am 27. Oktober 2023 abgeschlossen.

Das Tiefbauamt teilt auch mit, dass es während der Sanierungsarbeiten in der Schillerstraße keine Ersatzparkplätze geben wird. Grundsätzlich hätten Straßenanlieger und Eigentümer Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienen, zu dulden. Dies sei in zahlreichen Urteilen der Verwaltungsgerichte und in Gesetzen und Verordnungen nachzulesen.


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