Wie die Hansestadt Rostock gestern mitteilte, können Gastronomiebetriebe ab dem 1. April wieder zusätzliche Flächen im Außenbereich nutzen. Im so genannten öffentlichen Verkehrsraum dürfen sie Tische, Stühle und gastliches Zubehör aufstellen. Damit könnten die Vorgaben der Corona-Schutzmaßnahmen leichter umgesetzt werden. Voraussetzung sei natürlich die grundsätzliche Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs im Jahre 2021.
Genutzt werden dürften städtische Flächen einschließlich der für den ruhenden Verkehr vor den gastronomischen Einrichtungen. Nach einer Einzelfallprüfung durch die Stadtverwaltung würden entsprechende Anordnungen getroffen. Ein Rechtsanspruch bestehe jedoch nicht. Genehmigungen würden befristet und bis auf weiteres gebührenfrei ausgesprochen. Die Nutzung der Sonderflächen kann nach Einzelfallprüfung zunächst kostenfrei bis zum 31. Oktober 2021 erfolgen. Über eine Verlängerung entscheidet die Stadtverwaltung.
Bedingungen für die Genehmigung sei eine eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Stellung von Sperren, Schildern und gegebenenfalls Personal, die Verpflichtung Mehrweggeschirr zu nutzen und ausreichend breite Gehwege von mindestens 1,80 Meter freizuhalten. Anträge können schriftlich und formlos bis 19. März 2021 an den Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau zu stellen, E-Mail: umweltundbausenator@rostock.de, gestellt werden. Ein Bescheid soll in der Regel bis zum 1. April vorliegen. Auch eine spätere Antragstellung ist möglich. Es wird eine Bearbeitungszeit von maximal drei Wochen angestrebt.
Die kostenfreie Erweiterung der Außengastronomie in Warnemünde wurde erstmals im vergangenen Jahr angeboten. Man wollte Gastronomiebetrieben so die Möglichkeit einräumen, Pandemie-bedingt entgangene Umsätze wieder aufzufangen. Das kam bei Gastgebern und Gästen sehr gut an. In Abstimmung mit den Ortsbeiräten soll die 2020 begonnene Unterstützung jetzt fortgesetzt werden.
Foto: Archiv
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