Eine unendliche Geschichte: Warnemünde wartet auf den B-Plan „Strand“


03. Dezember 2018

Bitter für alle Strandbewirtschafter und natürlich auch für die Gäste des Ostseebades: Ein Bebauungsplan „Strand“ ist noch lange nicht in Sichtweite.

Eine Rückblende: Vor mehr als zehn Jahren begann die Stadt Rostock mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans (B-Plan) „Strand Warnemünde“. Er galt als probates Mittel, um den Bau von festen und saisonalen Bauten im Strandbereich ein für alle Mal zu regeln. Im Laufe der Planungen verlor sich das Projekt allerdings in Unflexibilität und Überreglementierung. Die Rostocker Bürgerschaft zog im April 2014 schließlich die Notbremse und stampfte das Verfahren ein. An die Stadtverwaltung erging gleichzeitig der Auftrag zu prüfen, ob gegebenenfalls andere Planungsinstrumente besser zur Regelung geeignet seien.

Die Stadtplaner stellten in den folgenden Jahren fest, dass einzig der B-Plan ein gangbarer Weg sei um Baurecht am Strand zu schaffen und die Planungen sollten erneut beginnen. Bestätigt wurde das Anfang dieses Jahres durch einen Bürgerschaftsbeschluss. Darin wird ein hohes Maß an Flexibilität, die Anpassung des Saisonbegriffs, die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes am Strand oder in den Dünen und die Erhöhung der Anzahl saisonaler Strandversorgungsangebote gefordert. Explizit ausgespart werden soll hingegen, einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgend, das „Dünenparken“ und eine Erweiterung des Teepotts.

Bis heute ist man in dieser Sache noch keinen Schritt weiter gekommen – man tritt quasi auf der Stelle. Auf Anfrage teilte das Amt für Stadtplanung mit, dass es noch keinen Zeitpunkt für die öffentliche Auslegung eines geänderten Entwurfs des Bebauungsplans gäbe. Die Stadtverwaltung arbeite gegenwärtig daran und erst wenn die Bürgerschaft einen Entwurf des Bebauungsplans zur öffentlichen Auslegung bestimmt, gibt es eine für die breite Öffentlichkeit einsehbare gültige Variante, heißt es in dem Antwortschreiben. Auch künftig muss sich die Tourismuszentrale bei der Genehmigung von Sondernutzungen demnach auf den fehlenden B-Plan berufen. Es gilt: Ohne Bebauungsplan „Strand“ gibt es keine langfristigen Genehmigungen für Sondernutzungen, beispielsweise Ganzjahresbewirtschaftungen, und die sind wiederum Voraussetzung für Investitionen der Unternehmer.

Seit vielen Jahren will der Warnemünder Ortsbeirat den B-Plan „Strand“ und befürwortet die Möglichkeit von Ganzjahresgastronomie sogar an bis zu drei Standorten. „Von einem Fortschritt sind wir aber noch weit entfernt“, schimpft Alexander Prechtel, Vorsitzender des Ortsbeirates. Der Warnemünder ist überzeugt davon, dass seit langem ein Konzept steht und dieses auch konsensfähig sei. „Trotzdem geht es nicht weiter und es werden Existenzen vernichtet“, so Prechtel. Der Fall „Strandoase Treichel“ ist kein Einzelfall, denn auch andere Unternehmer möchten endlich eine zeitgemäße Strandversorgung anbieten.

Gut zu wissen: Schon in einer Sitzung, die im Sommer 2014 unter Federführung der Stadtplaner einberufen wurde und an der Vertreter von Bau- und Grünamt, der Tourismuszentrale, des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, des Ortsbeirates sowie des Handels- und Gewerbevereins teilnahmen, wurde man sich handelseinig. Gefordert wurden seinerzeit genau die Punkte, die jetzt auch im Bürgerschaftsbeschluss verankert sind. Woran genau liegt denn nun der Hase im Pfeffer? Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

Foto (Archiv): Taslair


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Rudolf Tiemann - 09.12.2018 um 17:23 Uhr
Eine - und auch nur eine teilweise - Freigabe von Strand- oder Dünenabschnitten für die Bebauung mit ganzjährig zu nutzenden Gastronomieeinrichtungen ist abzulehnen. Schon jetzt haben es die Lokale im Stadtbereich Warnemündes und z.B. am Alten Strom außerhalb der Hauptsaison sehr schwer . Im Sommer sind ausreichend Gastronomieplätze für die Versorgung aller Urlauber vorhanden.
Man fährt an die Ostsee, um Strand, Meer , Wind und Sonne zu genießen ! In zugebauten Vergnügungsbezirken kann man auch im Binnenland herumsitzen.
Diejenigen, die schon jetzt von wesentlichen saisonalen Strandbebauungen profitieren, sollten nicht noch gieriger werden.
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