Nachdem im Seebad Diedrichshagen – entweder durch Umwandlung von Dauerwohnungen oder Neubau – in den vergangenen Jahren überproportional viele Ferienwohnungen entstanden sind, soll dem Wildwuchs jetzt ein Ende bereitet werden. Insbesondere der 2017 eingeführte Paragraph 13a in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) habe Ferienwohnungen in Wohngebieten Vorschub geleistet, unterstrich Stephan Porst, der dem Ortsbeirat Warnemünde/Diedrichshagen kommissarisch vorsteht.
Einer Beschlussvorlage des örtlichen Bau- und Verkehrsausschusses folgend sprach sich der Ortsbeirat in seiner November-Sitzung einstimmig für den Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen im Ortsteil Diedrichshagen aus. Dazu wird der Oberbürgermeister gebeten, einen entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) zu erarbeiten. Dieser sollte sich am Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ orientieren.
Und weil es erfahrungsgemäß seine Zeit dauert, bis ein B-Plan rechtskräftig wird – in Warnemünde waren es immerhin acht Jahre – forderte Stephan Porst eine Ergänzung zum Beschlusstext: Mit Aufstellungsbeschluss tritt auch eine Veränderungssperre in Kraft.
Foto (Archiv): Taslair
Kommentieren Sie den Artikel