Die Warnemünder Stolperfallen


14. Januar 2019

Mobilitätseingeschränkte Menschen haben es in Warnemünde nicht immer einfach. Um die Situation für die Nutzer von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen langfristig zu verbessern, wurde durch den Ortsbeirat jetzt ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Beiratsmitglied Elisabeth Möser informierte das Gremium und die anwesenden Gäste in der Sitzung am Dienstagabend darüber, welche Gehweg und Standorte für mobilitätseingeschränkte Bürger nur bedingt nutzbar sind.

In gleich mehreren Fällen, nämlich Am Strom 98, 103, 104, 117 und 118 sowie am Spielplatz von Karls Pier 7 seien die Stufen oder Poller nur schwer erkennbar. Hier wird eine Nachmarkierung zur besseren Sichtbarkeit empfohlen. Für Karls Pier 7 wünscht man sich zudem Behindertenparkplätze. Eine Ausbesserung der Gehwegpflasterung sei auf Höhe der Heinrich-Heine-Straße 14 notwendig. Die Gartenstraße ist punktuell und die Rostocker Straße, ortseinwärts auf der rechten Seite, sanierungsbedürftig. Hier klaffen Pflastersteine auseinander und es kommt zu Verwerfungen.

Zu einem Konflikt mit dem Baumerhalt kommt es in der Schillerstraße, Mühlenstraße, Laakstraße ab Nummer 10 und der Paschenstraße. „Die desolate Situation auf den Gehwegen ist bedingt durch Baumwurzeln. Sie kommen hoch und bilden für viele Menschen eine Gefahrenquelle“, sagte Elisabeth Möser. Für die Schillerstraße hatte Heiko Tiburtius, Leiter des Amts für Verkehrsanlagen der Stadt Rostock, bereits in der Dezember-Beiratssitzung Besserung verkündigt. Die grundhafte Sanierung soll demnach im Haushalt 2020/21 verankert werden.

Verbesserungswürdig ist auch der Küstenwaldweg am Promenaden-Auslauf, vom Hanse Hotel bis hin zur Imbissoase. Hier ist der Boden nicht befestigt und deshalb vor allem im Sommer schlecht passierbar. Es gilt zunächst abzuklären, welche Art der Befestigung in Frage käme, um den Hochwasserschutz nicht zu gefährden.

Ebenfalls auf dem Wunschzettel der Warnemünder steht, den Dünenaufgang 1 auch im Winter zu belassen. Diesen Hinweis hatte zuvor schon der Umweltausschuss eingebracht. Zu dieser Thematik teilte die Tourismuszentrale mit, „dass die Bewirtschaftung des Strandes besonderen Regelungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unterliegt, denen die Tourismuszentrale folgt.“ Die Wegeführung von der Promenade zum Wasser unterliege ebenfalls diesen Regelungen und diese besagen, dass der Strand bis zum 15. November einen jeden Jahres zu beräumen ist. Einzig am Strandaufgang 10 sei eine Ausnahme geschaffen worden, die eine Befahrung für mobilitätseingeschränkte Menschen bis zur Dünenkrone ganzjährig ermöglicht.

Zudem könnte die Zufahrtsrampe auf Höhe Teepott von 1,20 auf 1,80 Meter verbreitert werden. Bei den meisten Geschäften auf der Mittelmole gibt es gar keine Rampen für Rollis & Co. Bei künftig anstehenden Bauarbeiten ließen sich diese aber nachrüsten.

Die Liste wird jetzt an die entsprechenden Ämter weitergeleitet. „Teilweise sind die fakten schon bekannt und wir rufen sie wieder ins Gedächtnis zurück. In jedem Fall erwarten wir aber Antworten“, betonte Elisabeth Möser. Befindet sich eine Stolperfalle auf einem privaten Grundstück, soll der Eigentümer freundlich angeschrieben werden. Eine besondere Herangehensweise ist immer dann geboten, wenn es um Baumerhalt geht. „Diese Fälle sollten zuvor möglichst im Ortsbeirat diskutiert werden“, schlägt die Warnemünderin vor.

Wichtig für eine nachhaltige Verbesserung der Situation ist, den Katalog regelmäßig fortzuschreiben. Entsprechende Hinweise dazu dürfen gern an die entsprechenden Ausschüsse herangetragen werden.


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