Das gilt in Warnemünde und Rostock zum Jahreswechsel


30. Dezember 2021

Auch für den nun schon zweiten Corona-Jahreswechsel gelten weitreichende Einschränkungen in der gesamten Stadt Rostock. Da gibt es zum einen die durch die Landesregierung verordneten, verschärften Regeln (DWM berichtete). Zum anderen musste die Rostocker Stadtverwaltung in Umsetzung der aktuellen Corona-Landesverordnung so genannte Verbotszonen festlegen, in denen Menschen-Ansammlungen und das Abbrennen von Feuerwerken untersagt sind. Betroffen sind Bereiche in der Innenstadt, in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, in Gehlsdorf und Warnemünde, aber auch der gesamte Rostocker Strandabschnitt von Diedrichshagen bis Markgrafenheide/ Torfbrücke.

Die Verbote gelten in Warnemünde darüber hinaus ganztags am 31. Dezember und 1. Januar auf der Seepromenade, dem Leuchtturmvorplatz und der Mittelmole samt Passagierkai. In der Stadtmitte sind der gesamte Stadthafen, der Universitätsplatz und Neuer Markt Verbotszonen und in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt die Bereiche Doberaner Platz/ Am Brink sowie Kanonsberg/ Fischerbastion. In Gehlsdorf betrifft es den Fähranleger und die Uferpromenade im Bereich der ehemaligen Deponie.

Für alle übrigen Flächen gilt, dass Silvesterfeuerwerke mit ausschließlicher Knallwirkung – gemeint sind Knaller, Frösche, kleine Raketen, Vulkane und Batteriefeuerwerke – nur in der Zeit vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, abgebrannt werden dürfen. Gänzlich verboten sind sie auch im Abstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden sowie zu Tankstellen und Tankanlagen. Gesetzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände darüber hinaus in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.

Vom Verbot ausgenommen sind Kleinstfeuerwerke wie zum Beispiel Knallerbsen, Wunderkerzen, Tretknaller und Tischfeuerwerke.

Generell gilt: Wer ganz auf Silvesterfeuerwerke verzichtet, schützt die Umwelt und vermeidet Verletzungsrisiken. Raketen und Böller verursachen nicht nur Lärm, der Menschen und vor allem Tiere ängstigt, sondern auch Müll und Feinstaub. Einmal angezündete Feuerwerkskörper, die nicht funktionieren, sollten nicht noch einmal verwendet werden. Das Feuerwerk kann später explodieren. Raketen müssen von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben gestartet werden und dürfen sich nicht gegen Menschen und Tiere richten. Fenster und Balkontüren sollten während des Feuerwerks geschlossen bleiben. Auf den Balkonen sollten keine brennbaren Gegenstände gelagert werden. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand, sollte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.

Foto (Archiv): Holger Martens


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