Corona-Lockerungen: Kabinett beschließt Marschrichtung für MV-Plan


08. Mai 2020

Knappe elf Stunden diskutierte die Landesregierung in Schwerin gestern über weitere Lockerungen des Corona-Shutdowns in Mecklenburg-Vorpommern. „Zielstellung ist eine neue Normalität um Perspektiven zu ermöglichen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die auch betonte, dass es nicht mehr nur allein darum gehe, unser aller Gesundheit vor Corona, sondern auch das soziale Zusammenleben im Land und vor allem Arbeitsplätze zu schützen.

Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in vielen alltäglichen Bereichen haben vorerst bis zum 5. Juni Bestand. Zudem müssen Kontakte nachverfolgbar sein. Neu ist, dass Infektionszahlen auch regional betrachtet werden. Damit will man verhindern, dass wenn es zu steigenden Infektionszahlen kommt, nicht gleich das Land wieder heruntergefahren werden muss. „Das ermöglicht uns viel mehr Spielraum“, betonte Innenminister Lorenz Caffier.  

Wichtig: Alle Lockerungen sind vorbehaltlich des weiterhin positiven Infektionsgeschehens in MV umsetzbar. Kommt es innerhalb einer Woche zu mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können einzelne Öffnungen regional auch schnell wieder rückgängig gemacht werden.

Und das sind einige beschlossenen Lockerungsmaßnahmen: Ab dem 11. Mai dürfen Museen Stück für Stück wieder öffnen. Als kleines Dankeschön dafür, dass die Bürger in MV so gut durchgehalten haben, in staatlichen Einrichtungen sogar eintrittsfrei. Ab dem 15. Mai dürfen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wieder Besuch von einer festen Kontaktperson bekommen. Das Training für Breitensportler im Außenbereich ist ab dem 18. Mai wieder erlaubt. Ab dem 25. Mai dürfen Urlauber aus ganz Deutschland wieder in MV einreisen. Ausgenommen sind jedoch Gäste aus Risikogemeinden mit hohe Infektionszahlen. Bei der Umsetzung dieser Einschränkung verlasse man sich auf die Vermieter.

Unter strengen Auflagen dürfen ab dem 11. Mai zunächst die Tagesmütter wieder ihre Arbeit aufnehmen. Sukzessive sollen bis zum 25. Mai alle anderen Kinder wieder werktäglich für mindestens 3,5 Stunden in Kitas betreut werden können. Schrittweise öffnen auch Schulen ab dem 14. Mai wieder für weitere Klassenstufen. Die besondere Herausforderung ist hier, dass 30 Prozent der Lehrkräfte zur Risikogruppe zählen. Deshalb wird es einen Wechsel zwischen Digital- und Präsenzunterricht geben. Auch Volkshochschulen und Musikschulen sind von den schrittweisen Öffnungen ab dem 11. Mai betroffen.

Ein wichtiges Thema sind die Veranstaltungen. Ab dem 18. Mai werden in MV kleinere Events mit bis zu 75 Personen im Innen- und 150 Personen im Außenbereich wieder zugelassen. Das gilt auch für Demonstrationen. In jedem Fall sei eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt und die Erfassung aller Teilnehmer erforderlich. Das ist so mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes abgestimmt. Ebenfalls erlaubt sind ab dem 18. Mai Familienzusammenkünfte mit bis zu 25 Personen. Die Obergrenzen gelten zunächst bis Ende Juni und werden dann erneut auf den Prüfstand gestellt.

Ab dem 11. Mai dürfen endlich auch Vermieter von Strandkörben wieder loslegen. Das Abstandsgebot lasse sich am Strand nämlich gut umsetzen. Auch der Fahrradverleih darf am Montag wieder starten. Ebenfalls zu öffnen sind die Tourist-Informationen um einerseits über die verfügbaren Angebote und andererseits über die einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen zu informieren.

Bootsverleiher, Vermieter von Hausbooten und die Fahrgastschifffahrt folgen in der Himmelfahrtswoche ab dem 18. Mai.

Noch keine Lockerungen wurden bislang für die gesamte Fitnessbranche, für Diskotheken und Bars sowie Cateringunternehmen beschlossen.

Die Öffnung des Tourismus für Gäste aus ganz Deutschland am 25. Mai sieht die Landesregierung auch weiterhin als größte Herausforderung. Danach will man das Infektionsgeschehen beobachten und bei gutem Verlauf in der vierten Phase des MV-Plans weitere Lockerungen beschließen.

Update 11. Mai 2020: Ab sofort ist Dauercampern aus ganz Deutschland die Rückkehr auf die Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Das war bislang nur solchen mit angemeldetem Erst- oder Zweitwohnsitz in MV und einheimischen Dauercampern gestattet. Diese Änderung geht aus der neuesten Corona-Verordnung der Landesregierung hervor. Sie ist seit dem 9. Mai 2020 in Kraft. Voraussetzung ist, dass Dauercamper mit dem Campingplatzbetreiber noch vor dem 29. April 2020 einen Vertrag über mindestens sechs Monate für das laufende Jahr geschlossen haben.

Foto: Taslair


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UWS - 08.05.2020 um 23:40 Uhr
Wer und wie wird gewährleistet, dass ab 25. Mai nicht doch Gäste aus Risikogemeinden mit hohen Infektionszahlen nach Warnemünde kommen ?
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