Bewohnerparkausweise können nur noch online beantragt werden


02. Dezember 2021

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, können Bewohnerparkausweise künftig nur noch online beantragt werden. „Knapp die Hälfte aller insgesamt etwa 6.000 Antragsteller haben im vergangenen Jahr bereits diesen komfortablen Behördenweg gewählt“, unterstreicht der für Digitalisierung und Ordnung zuständige Senator Chris von Wrycz Rekowski. Anträge könnten so rund um die Uhr und auch am Wochenende gestellt werden. Außerdem sparten die Menschen Wartezeit und entlasteten gleichzeitig die Ortsämter. „Wir setzen deshalb voll auf den digitalen Service.“ Ab 2022 sind daher persönliche Antragstellungen nur noch übergangsweise möglich. Personen, die über keinen Onlineanschluss verfügen oder die aufgrund eines Wohnortwechsels eine Ummeldung vornehmen müssen, können dafür in den Ortsämtern West in Reutershagen und Nordwest 1 in Groß Klein vorsprechen.

Für die Online-Beantragung sind ein Foto der Fahrzeugpapiere, die Personalien und Bankverbindungen des Antragstellers erforderlich. Das Dokument kann für eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten, einem Jahr und neu sogar für zwei Jahre beantragt werden. Wer nicht selbst eingetragener Halter des Fahrzeugs ist, benötigt außerdem eine begründete Nutzungsüberlassungserklärung des Fahrzeughalters. Der Bewohnerparkausweis kann in diesem Fall nur für maximal für zwölf Monate beantragt werden. Nach einer Bearbeitungszeit, die bis zu vier Wochen beträgt, erfolgt die Zusendung des Parkausweises per Post.

Jeder Bewohner eines Bewohnerparkgebietes kann – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – maximal einen Parkausweis erhalten. Eine Erteilung ist ausgeschlossen, wenn ein eigener Parkplatz zur Verfügung steht. Eine Verlängerung ist bereits vier bis sechs Wochen vor Ablauf des vorhandenen Parkausweises möglich. Bei Änderungen wie Kfz-Wechsel oder Verlust wird die Laufzeit dieses Parkausweises übernommen.

Im Falle eines Nebenwohnsitzes bzw. bei Änderungen, Verlust eines Parkausweises, Beantragungen für Mehrfachkennzeichen oder Sonderfahrzeuge wie Wohnmobile, Transporter, Busse wird gebeten, vor Antragstellung das Fachamt zu kontaktieren, per E-Mail unter mobilitaet@rostock.de oder in Briefform an das Amt für Mobilität, Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben, 18050 Rostock, um weitere Informationen zur Antragstellung einzuholen.

Achtung: Eine mehrfache Beantragung bringt nichts und führt zu einem kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid.


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