"Begehscheine" für Rostocker Heide können beantragt werden


04. März 2015

Das Stadtforstamt Rostock bietet auch für die Jagdsaison 2015/2016 wieder die Möglichkeit, in der einzigartigen Landschaft der Rostocker Heide zu jagen. Interessierte Waidfrauen und -männer können dafür die verschiedensten Jagderlaubnisscheine erwerben. Seit dem 27. Februar werden die entgeltlichen „Begehscheine“ ausgeschrieben. Diese berechtigen den Inhaber, für ein Jagdjahr in einem vorgesehenen Pirschbezirk der Rostocker Heide zu jagen. Anschließend können sie in der Regel jährlich verlängert werden, sofern der Mindestabschuss erreicht wird.

Gejagt werden dürfen die vier hier heimischen Schalenwildarten Rotwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild. Die Begehscheine beinhalten die selbständige Einzeljagd im zugewiesenen Pirschbezirk, die Beteiligung an Gemeinschaftsjagden wie der jährliche Hubertusjagd und Revierjagd, eine sehr gute jagdliche Infrastruktur und eine reibungslose Wildvermarktung – das Wildbret kann bei Bedarf auch erworben werden – sowie Unterstützung bei allen jagdlichen Fragen.

Für die Jagd in den städtischen Forsten ist ausschließlich bleifreie Munition zugelassen. Die Pirschbezirke sind in Listen zusammengefasst, aus denen Größe, Lage, Grenzen und zugeordneter Abschuss ersichtlich sind. Diese Listen können bis zum 20. März im Internet, im Stadtforstamt, 18182 Rostock, Wiethagen 9b, Telefon 03 82 02 - 40 40 und bei der Unteren Jagdbehörde im Stadtamt, 18059 Rostock, Charles-Darwin-Ring 6, Telefon 03 81 - 381 32 42 eingesehen werden. Vorortführungen zu einzelnen Jagdgebieten können ebenfalls über das Stadtforstamt vereinbart werden.

Wer eine Jagderlaubnis erhalten möchte, sollte sein schriftliches und unterzeichnetes Gebot in einem verschlossenen Umschlag entsprechend Nr. 4 der im Katalog genannten Bedingungen im Stadtforstamt Rostock, Wiethagen 9b, 18182 Rostock bis spätestens 20. März 2015, 12.00 Uhr einreichen.

Foto: Erika Schulz


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