Bäderregelung MV: Oster-Sonderregelung verunsichert Händler in Warnemünde


21. März 2023

Dass der Teufel wie immer im Detail steckt und dies auch für die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderregelung (BädVerkVO) gilt, mussten die Warnemünder Händler bei der Vorbereitung des diesjährigen Ostergeschäftes erfahren. Die noch bis zum 14. April 2024 geltende Verordnung sieht nämlich vor, dass sie ihre Geschäfte am Ostersonntag 2023 nicht öffnen dürfen. Konkret: „Die (Bäder)Regelung gilt vom 15. April bis 30. Oktober. Sofern Ostern in den Monat März fällt, greift sie bereits am 15. März. Innerhalb dieser Saison können die in § 3 Abs. 2 der Verordnung genannten Orte und Ortsteile (mit überragender touristischer Bedeutung, Anm. der Redaktion) Ostersonntag und Pfingstsonntag öffnen…“ Heißt: Fällt Ostern, wie in diesem Jahr, auf Anfang April, bleiben die Ladentüren dicht.

Im vorgesehenen fünfjährigen Geltungszeitraum vom 15. April 2019 bis 14. April 2024 fällt die überwiegende Anzahl der Osterfeste nicht unter die Sonderregelung. Nur ein Mal (2024) kommt die beschriebene „März-Konstellation“ zum Tragen, weiß Sabine Zinzgraf, Sprecherin der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (IHK). Das Thema habe in den Jahren 2020 und 2021 wegen des Corona-Lockdowns keine Relevanz gehabt. In 2022 passte alles, denn Ostern fiel in den ganz regulären Geltungszeitraum der Bäderregelung. Die Oster-Sonderregelung sei für den Verband weder nachvollziehbar noch gegenüber den Unternehmen vermittelbar. „Auch mit Blick auf die in Schleswig-Holstein geltende Regelung sollte der Saisonbeginn weiterhin mit dem 15. März datiert sein“, führt Zinsgraf aus und verrät, dass es mit dem Wirtschaftsministerium bereits erste, aber noch nicht abschließende Gespräche zur Anpassung der Verordnung ab dem kommenden Frühjahr gegeben habe.

Die – mit Verlaub gesagt – sinnfreie aber folgenschwere Oster-Regelung zeichnete vor allem bei den inhabergeführten kleinen Lädchen in Warnemünde tiefe Sorgenfalten ins Gesicht. Schließlich kommen die Gäste doch auch wegen eines entspannten Einkaufsbummels zu uns, weiß Susann Kirschner vom Marc O’Polo Store am Leuchtturm: „Nach zwei Jahren Corona müssen auch wir zusehen, dass das Geld wieder reinkommt. So etwas können wir uns da einfach nicht mehr leisten.“ Susann Kirschner wünscht sich eine einheitliche Regelung mit Ladenöffnung natürlich am Ostersonntag.

Der Ort sei zu Ostern knüppeldicke voll und die Gäste wollen nun mal auch bummeln gehen, unterstreicht auch Matthias Ludwig. „Was sollen sie tun, wenn das Wetter schlecht ist?“ Mit L8 und Sebago führt Ludwig gleich zwei Boutiquen im Seebad. Wegen seines Beach Polo Turniers im September stand er in engem Kontakt zur Tourismuszentrale und sprach bei dieser Gelegenheit auch den Ostersonntag an: „Tourismusdirektor Matthias Fromm hat sich sofort gekümmert und eine Sonntagsöffnung beantragt. Er wusste, dass es in anderen Ostseebädern ebenso gehandhabt wurde. Wir sind ihm sehr zu Dank verpflichtet“, sagt der Geschäftsmann und betont: „Der Ostersonntag ist enorm wichtig für uns Händler im Ort, für die Gäste und auch für unsere Mitarbeiter, die an solchen besucherstarken Tagen viel lieber arbeiten als unter der Woche, wenn derzeit kaum jemand unterwegs ist.“

Die Kuh ist damit erstmal wieder vom Eis – die Geschäfte in Warnemünde dürfen am Ostersonntag, 9. April von 12 bis 18 Uhr öffnen. „Wir haben das entsprechend beantragt, mit dem Gewerbeamt abgestimmt und die Zusage erhalten. Im Rahmen des Ostermarktes ist ein kultureller Mehrwert gegeben und wir freuen uns, dass Gäste und Einheimische den Tag nutzen können, um die Angebotspalette der Warnemünder Gewerbekultur entdecken zu können“, berichtet Matthias Fromm.

Jetzt heißt es dranbleiben, damit die Oster-(Sonder)Regelung für die neu auszuhandelnde Bäderreglung – sie gilt ab dem 15. April 2024 – auch dahin kommt, wo sie hingehört: In die runde Ablage.


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Meier - 25.03.2023 um 07:54 Uhr
Sonntag und vor allem auch Ostersonntag sollten für die Verkäuferinnen und Verkäufer in Warnemünde frei sein, sie schuften schon so viel, wenn man an die vielen Touristen und Tagesbesucher denkt, die hier in Warnemünde einfallen!
Geld ist nicht alles!
UWS - 22.03.2023 um 22:21 Uhr
Diese Diskussion ist völlig absurd: 1. der Sinn des Osterfestes wird vollkommen ausgeblendet. 2. wer denkt eigentlich an die Menschen, die am Ostersonntag arbeiten müssen? 3. wer glaubt denn allen Ernstes daran, dass Touristen und Einheimische nichts anderes zu tun haben, als am Ostersonntag in Warnemünde einkaufen zu gehen? 4. die Diskusssion ist lediglich im Interesse des Einzelhandels, der daran interessiert ist, Klamotten, Nippes und Krempel an Touristen zu verkaufen. Das Fazit wieder einmal kann nur sein: GIER FRISST HIER. Fröhliche Ostern
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