B-Plan Strand Warnemünde steht kurz vor der Fertigstellung


14. Juli 2023

Eines war bei der Präsentation des Sachstands zum Bebauungsplan (B-Plan) Strand in der Ortsbeiratssitzung am Dienstag ganz deutlich zu spüren: Das Ding ist gewollt. Am 13. September soll die Rostocker Bürgerschaft die Auslegung dieses nun dritten Entwurfs beschließen. Spricht sich das Stadtparlament dagegen aus, gucken Strandbewirtschafter und Strandbesucher in Warnemünde ab dem kommenden Jahr in die Röhre. So hat es der Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus, angedroht. Eine weitere Duldung mit Ausnahmegenehmigung werde es nicht geben.

Seit etwa 15 Jahren arbeitet die Stadt Rostock am B-Plan Strand. Dieser soll den Bau von festen und saisonalen Bauten am Strand von Warnemünde regeln. Zwei Entwürfe gab es bereits. Der letzte wurde 2014 von der Bürgerschaft abgeschmettert. Zwei Jahre später stimmte das Stadtparlament für die Fortsetzung des Verfahrens. Der nun ausgearbeitete, dritte und hoffentlich letzte, Versuch sei im engen Schulterschluss entstanden, betont der Leiter der Stadtplanungsamtes, Ralph Müller. Trotz unterschiedlicher Auffassungen, habe man sich zusammengerauft. „Damit wir planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen und unser Bauamt für die nächste Saison Baugenehmigungen erteilen kann.“ Man will letztendlich das rechtssicher regeln, was in den letzten zwei bis drei Jahren schon stattgefunden hat und den Unternehmern am Strand wirtschaftliche Sicherheit bieten.

„Der vorliegende Entwurf ist aus unserer Sicht ein guter, mehrheitsfähiger Kompromiss, den wir auch mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Stalu) abgestimmt haben, denn am Ende sind Strand und Düne keine Baugebiete, sondern Küstenschutzanlagen“, betont Ralph Müller. Änderungsverfahren aufgrund neuer Erkenntnisse in den nächsten Jahren seien grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Erstellt wurde der aktuelle B-Plan-Entwurf durch das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar. Er umfasst den gesamten Strandbereich zwischen Westmole und Weststrand und stelle gleichzeitig ein Nutzungskonzept dar, sagt Geschäftsführer Lars Fricke. „Der B-Plan ist sehr diffizil in seinen Festsetzungen, weil er zwischen Küsten- und Naturschutz, sowie touristischen Interessen abgestimmt werden musste“, so Lars Fricke. Es wurde eine komplett neue Vermessung angefertigt, sowie ein Umweltbericht und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. „Von den Nutzungen her verändert sich nicht viel. Es wurde vielmehr die vorhandene Nutzung festgeschrieben.“

Festgeschrieben sind danach auch künftig zwei ganzjährige Gastronomiestandorte: Schusters Strandbar am Teepott und die ehemalige Strandversorgung Weststrand. Dazwischen gebe es saisonale Kioske, Strandversorgungen und Strandkorbvermietungen. „Diese Anlagen müssen im Falle eines Hochwassers samt Leitungen innerhalb von zwölf Stunden zurückgebaut werden können“, so Fricke. Ebenfalls festgesetzt seien Sport- und Veranstaltungsflächen, aber auch Flächen für Rettungstürme und Freiflächen als Sichtachsen.

Diskutiert wurde mit dem Stalu erneut der Saisonbegriff. Das Amt bleibt dabei: Der saisonale Aufbau darf am Strand zwischen dem 1. April und 15. Oktober stattfinden. Das sei die sturmflutfreie Zeit.

Für die Erschließung der saisonalen Anlagen wurden Korridore festgelegt, von denen die Betreiber y-artig angeschlossen werden sollen. Noch keine Festlegung wurde hingegen zu einer etwaigen dauerhaften Leitungsverlegung getroffen. In der Vergangenheit habe es dazu Ideen mit Versorgungplattformen, an die die Strandversorger „andocken“ können, gegeben. „Man verbuddelt einmal dauerhaft, doch das wäre nur ein einmaliger Eingriff. Das staatliche Amt hat dazu aber eine andere Auffassung und wir werden uns dazu noch mal verständigen“, kündigt Müller an. „Wenn ich auf dem Strand Leitungen zu liegen habe, ist das problematisch für den Küstenschutz. Geht man tief genug runter, hat das mit dem Küstenschutz rein technisch gar nichts mehr zu tun“, stellt Uwe Jahnke vom Strukturausschuss fest.

Eine wichtige Neuerung gibt es dennoch: Die Tourismuszentrale teilt mit, dass die Bewirtschaftungsflächen für die vier Strandversorger und zwölf Strandkorbverleihe mit dem gültigen Bebauungsplan neu ausgeschrieben werden müssen. Jedoch werde es für die derzeitigen Strandbewirtschafter eine Interimslösung geben, kündigt Denise Johannßon, Sachgebietsleiterin Seebad und Kurwesen, an. „Wir sind jetzt dabei, den Ausschreibungsprozess vorzubereiten, damit sich unsere Unternehmer auch ordnungsgemäß bewerben können.“ Wünschenswert wäre, so Ortsbeiratsmitglied Axel Tolksdorff, wenn „einheimische Strandbewirtschafter, mit denen wir sehr zufrieden sind und die sich hier gut auskennen“, zum Zuge kommen. Das ist auch im Sinne des Beiratsvorsitzenden, Wolfgang Nitzsche.


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