B-Plan Strand Warnemünde: Es geht endlich und hoffentlich zügig weiter


01. Februar 2018

Gestern hat die Rostocker Bürgerschaft die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens Nr. 01.SO.160 „Strandbereich Warnemünde“ beschlossen. In der Aufgabenstellung an die Stadtverwaltung heißt es, dass der Saisonbegriff vom ersten Tag der Osterferien bis zum letzten Tag der Herbstferien (deutschlandweit) angepasst, durch mehr Flexibilität mehr Möglichkeiten zur temporären Strandversorgung geschaffen und dauerhafte Gastronomiestandorte am Strand oder in den Dünen geprüft werden sollen.

In Vorbereitung dessen hatte Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus Strandunternehmer und Vertreter der Tourismuszentrale Anfang Januar zu einem Kreativforum in die Vogtei eingeladen. Konstruktiv konnten in dieser Runde Erfahrungen ausgetauscht und Ideen gesammelt werden. Die Teilnehmer waren sich schnell einig darüber, dass schnellstmöglich ein vereinfachter deutlich entschlackter B-Plan her müsse. Der solle das Notwendige und nicht das Maximale regeln. Konkret geht es um Planungsrecht für temporäre und dauerhafte Bauten und Nutzungen nach bestimmten Gestaltungskriterien. Als Zielstellung wurden drei bis vier dauerhafte und weitere saisonale Versorgungsstandorte am Strand definiert. Ausnahmegenehmigungen könnte es künftig in Bezug auf den an sich nicht bebaubaren Küstenschutzstreifen geben. Wichtig auch: Am Strand muss endlich eine feste Infrastruktur mit Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüssen, WLAN und Müllentsorgung geschaffen werden. Last but not least wird die Festlegung öffentlicher Toilettenstandorte gefordert.

„Wichtig ist nach dem Bürgerschaftsbeschluss zur Wiederaufnahme, dass die Stadtverwaltung mit den Menschen vor Ort plant. Insbesondere mit dem Ortsbeirat und den Gewerbetreibenden am Strand. Es kann ohne Unterbrechung am vorliegenden B-Plan weiter gearbeitet werden. Er muss verschlankt und an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden“, lautet die Einschätzung des Senators Matthäus. Maßgebend sind für ihn dabei die Erfahrungen der Strandbewirtschafter und der Tourismuszentrale. Sehr wichtig ist für den Warnemünder auch eine umweltgerechte Bewirtschaftung des sensiblen Küstenstreifens. So soll Plastikgeschirr hier künftig verbannt werden.
Auch Tourismusdirektor Matthias Fromm strebt eine flexible, tragfähige und nachhaltige Lösung im Sinne der Planungssicherheit an. Er will schneller auf Trends reagieren und hofft auf eine daraus resultierende positive touristische Entwicklung im Seebad. Dazu gehört eine definierte Strandfläche mit Infrastruktur, die auch außerhalb der Saison für öffentliche Veranstaltungen problemlos und umweltgerecht bewirtschaftet werden kann. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) erklärte, dass einer befristeten Nutzung vom 1. März bis 15. November des Strandbereichs zwischen Westmole und Hotel Neptun aus Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes unter Einhaltung gewisser Auflagen zugestimmt werden kann.

Die Strandoase Treichel am Aufgang 4 gehört zu den Unternehmen, die ihre ganze Hoffnung in den neuen Bebauungsplan legen. Seit unglaublichen zwölf Jahren haben sie die Planungen für eine moderne und ganzjährige Strandversorgung in der Schublade. Treichels wissen, dass sich viele Gäste auch im Winter eine zeitgemäße Strandbewirtschaftung wünschen. Auch hoffen sie, künftig den eigenen Aufwand effektiver gestalten zu können. Allein für den Aufbau der Strandoase müssen sie alljährlich sechs bis sieben Wochen einkalkulieren.

Der B-Plan Strand Warnemünde hat eine lange Geschichte. Seit 2012 arbeitet die Rostocker Stadtverwaltung daran. Wegen eines zu starren Konstruktes hatte die Bürgerschaft im April 2014 beschlossen, das Verfahren einzustellen. Die Stadtplaner wurden beauftragt zu prüfen, welche geeigneten Planungsinstrumente für eine künftige Gestaltung des Strandbereiches Warnemünde geschaffen werden können. Das Ergebnis: Nur ein Bebauungsplan kann dieses geeignete Instrument sein. Fast vier weitere Jahre hat es gedauert, bis die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens beschlossen wurde. Für Verzögerungen sorgte unter anderem der Sachverhalt, dass der Bereich Teepott und die Tiefgarage unter den Dünen in den B-Plan Strand einbezogen werden sollten. Das wurde durch den Warnemünder Ortsbeirat und nach Antragslage auch durch die Bürgerschaft abgelehnt.

„Wenn wir als Hanse- und Universitätsstadt mit dem Seebad Warnemünde nicht den Anschluss an andere benachbarte Seebäder verlieren wollen, ist die zügige Schaffung von Planungs- und Baurecht notwendig“ ist Holger Matthäus überzeugt.

Foto: Archiv


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