Alles wieder anders: Corona-Reiseregeln in MV


20. Oktober 2020

Erst am Sonnabend hatte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns die zuvor heftig kritisierten Regelungen für Reisende aus Risikogebieten – ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, danach eine mindestens fünftägige Quarantäne, gefolgt von einem weiteren negativen Corona-Test – gelockert. Gleichlautenden Medienberichten zufolge hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald diese Regelung heute nochmals entschärft. Am Nachmittag gab es den Eilanträgen von zwei Hoteliers statt, die gegen die Corona-Tests geklagt hatten. In der Begründung heißt es, dass die Landesregierung keine sachliche Begründung darlegen konnte, weshalb Urlaubsgäste und Reisende schlechter gestellt werden sollen als Pendler, Schüler oder Studenten. Die Corona-Negativtests sind damit vorerst vom Tisch.

Der für heute angesetzte Corona-Gipfel in Schwerin musste indes unterbrochen und als Telefonkonferenz weitergeführt werden. Wie die Staatskanzlei mitteilte, ist ein Corona-Fall aufgetreten. Die betroffene Person befände sich in häuslicher Quarantäne.

Foto: Taslair


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