Wiro prüft rechtliche Bedenken zu Fährbecken-Rückbau


17. Juni 2014

Gestern fand ein konstruktives Gespräch zwischen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Wiro, vertreten durch die beiden Verantwortlichen Christian Jentzsch und Frank Schönfuß, und der Interessengemeinschaft Alter Fährhafen Warnemünde (IG) statt. Auch der durch die Wiro beauftragte Gutachter Bernd Opfermann und der Rostocker Anwalt Michael Rode waren zugegen. Sachkundige Mitstreiter der IG schätzen die öffentliche Ausschreibung zum Rückbau der Fährbecken als nicht rechtssicher ein und suchten den Dialog. „Unserer Meinung nach sind diese weitgehenden Maßnahmen nicht ausreichend durch die hafenbehördliche Genehmigung abgedeckt. Wir hatten dringenden Gesprächsbedarf“, sagt IG-Sprecher Heiko Schulze.

Auch für die Wiro geht es um ein hochsensibles Thema. „Wir haben uns im Vorfeld dieser Ausschreibung selbstverständlich technische und juristische Beratung eingeholt. Sollten wir dennoch etwas übersehen haben, sind wir für Hinweise sogar dankbar und nehmen Ihre Anregungen gern entgegen“, schreibt Frank Schönfuß, bei der Wiro verantwortlich für Investitionen, an die Interessengemeinschaft.

Vertreter der Bürgerinitiative trugen ihre rechtlichen Bedenken gegen das Verfüllen und den geplanten Rückbau der Fährbecken gestern im Wiro-Geschäftshaus vor. „Wir befürchten, dass kurzfristig irreversible Tatsachen geschaffen werden und es geht letztlich auch darum, Schaden für die Stadt Rostock zu vermeiden“, so Schulze. Laut Wiro wird die Rechtsgrundlage jetzt nochmals geprüft und das Ergebnis zeitnah bekanntgegeben. Die Interessengemeinschaft schlägt vor, den weiteren Umgang mit den Fährbecken erst im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens zu entscheiden. 


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