Wichtiger Teilerfolg im Warnemünder Veranda-Streit


20. Januar 2014

Auch in zweiter Instanz entschied das Landgericht kürzlich gegen die von der Stadt Rostock eingeforderten Nutzungsentgelte.

Das Gericht entschied, dass es sich bei der verhandelten Veranda am Alten Strom um eine rechtmäßige Überbauung handele. Haus und Veranda wurden in einem Stück erbaut. Deshalb muss keine Überbaurente gezahlt werden. Für den Vorbau ist seit seiner Errichtung im Oktober 1900 nie etwas gezahlt oder verlangt worden. Das kann nach Ansicht des Richters jetzt nicht so einfach nachgeholt werden. Gleichzeit wies er aber auch darauf hin, dass dieses Urteil nicht automatisch auf alle Betroffenen übertragbar ist – jeder Fall kann etwas anders  gelagert sein.

Was für die Veranden gilt, ist nicht per se auch bei den Tüschen – so bezeichnet man  die schmalen Durchgänge zwischen den Häusern – geltendes Recht. Auch hier geht es schließlich um städtischen Grund und Boden. In dieser Sache muss erneut verhandelt werden.

Ortsbeirats-Chef Alexander Prechtel freut sich über die längst überfällige Entscheidung: „Die Stadt hat die Veranden jahrzehntelag toleriert und sogar Baugenehmigungen wissentlich erteilt.“ Das Veranda-Urteil hat jetzt Bestand, denn die Stadt Rostock kann nicht noch einmal in Revision gehen.

Die Warnemünder Veranden sind vor etwa 100 Jahren entstanden. Seinerzeit erblühte das Fremdenverkehrsgeschäft und immer mehr Feriengäste kamen nach Warnemünde. Die mussten irgendwo untergebracht werden und die hölzernen Vorbauten waren eine willkommene Lösung – alles mit Duldung der Stadt Rostock. Die Veranden stehen heute unter Denkmalschutz.   


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