Weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln bis zum Frühlingsanfang


17. Februar 2022

Nach dem  gestrigen Bund-Länder-Gipfel sollen die Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 20. März weitestgehend aufgehoben werden. Man hat sich auf drei Schritte geeinigt. Bundesweit. Die Landesregierung in Schwerin unterstützt die Vereinfachungen, die in drei Schritten umgesetzt werden sollen. Die erste Stufe soll am 24. Februar gezündet werden, die zweite am 4. März und die dritte am 20. März, teilte Patrick Dahlemann, Chef der Schweriner Staatskanzlei, in der gestrigen Pressekonferenz mit.

Zunächst werden ab dem 24. Februar private Treffen für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Ungeimpfte dürfen sich bis zum 19. März hingegen nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Kontrollen im Einzelhandel entfallen bundesweit für alle Personen. Die Maskenpflicht hier hat Bestand.

In einem zweiten Step soll ab dem 4. März 3G in der Gastronomie, in Hotels und Pensionen gelten. Danach dürfen Geimpfte, Genesene und Personen mit einem negativen, tagesaktuellen Corona-Test dort einkehren und übernachten. Über Details will der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns in den kommenden Tagen beraten.

Ebenfalls ab dem 4. März dürfen Diskotheken und Clubs öffnen. Es darf auch wieder getanzt werden. Das gilt für Geimpft und Genesene, die einen Negativtest vorlegen können oder aber geboostert sind. Großveranstaltungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 6.000 Gäste oder maximal 60 Prozent der möglichen Zuschauerzahl stattfinden. In Open Air-Stadien sind 25.000 Personen erlaubt. Auch hier wurde die Auslastung der Arenen auf höchstens 75 Prozent gedeckelt. Noch nicht festgelegt wurde, ob es für Besucher in MV eine FFP2-Maskenpflicht geben wird.

Vom 20. März an sollen – vorausgesetzt das Gesundheitssystem ist nach den ersten beiden Lockerungsetappen nicht überlastet – nahezu alle Schutzmaßnahmen fallen. Auch die Homeoffice-Pflicht fällt dann weg, kann aber freiwillig fortgesetzt werden.

Generell sollen laut Bund-Länder-Beschluss Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz vulnerabler Gruppen auch  weiterhin möglich sein.

Für den Fall, dass die Infektionszahlen in einer Region MVs ab dem 20. März wieder rasant ansteigen, kündigte Dahlemann eine so genannte Hot-Spot-Regelung an. Zu den konkreten Maßnahmen – wahrscheinlich sind diese angelehnt an die aktuelle Corona-Ampel bei Warnstufe „Rot“ – wolle man sich noch verständigen. Der Chef der Staatskanzlei kündigte darüber hinaus an, dass die Landesregierung prüfen will, inwiefern die Corona-Landesverordnung als solche vereinfacht werden kann.

Schon vor dem Bund-Länder-Gipfel hatte man sich darauf geeinigt, ab dem 7. März die Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns abzuschaffen.

Foto: Taslair


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