Warnemünde diskutierte städtische Stellplatzsatzung


30. September 2016

Im Juni 2015 wurde die Rostocker Stadtverwaltung durch die Bürgerschaft damit beauftragt, eine neue Stellplatzsatzung für die Hansestadt zu erarbeiten. Die alte Satzung aus dem Jahr 2006 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in einer Beschlussvorlage, die aktuell in allen Ortsbeiräten der Stadt diskutiert wird – so auch im Ostseebad. Dass das Thema Parken in Warnemünde per se ein heißes Eisen ist, ist hinlänglich bekannt. So musste der Vorsitzende, Alexander Prechtel, in der Debatte auch gleich mehrfach darauf verweisen, dass es keineswegs darum ging wo genau wie viele Parkplätze geschaffen werden müssten. Vielmehr ging es um Zielvorgaben für eine neue Stellplatzsatzung.

Um sich mit der Materie vertraut zu machen, nahmen der Ortsbeiratsvorsitzende und Ralf Hammel vom Verkehrsausschuss im Vorfeld an einer Informationsveranstaltung im Rathaus teil. Hier wurde ausgeführt, dass auch Fahrradstellplätze in dem neuen Konzept berücksichtigt werden. Außerdem soll die Hansestadt wegen des unterschiedlich großen Parkdrucks in drei Zonen eingeteilt wird, wobei der Ortskern Warnemündes der Zone 1 – die Schaffung von Parkplätzen ist in diesem Bereich oft gar nicht oder nur sehr schwer realisierbar – zuzuordnen ist.

Ortsbeirat und Seniorenausschuss nahmen die Beschlussvorlage zur Kenntnis und reichten gleichzeitig ihre Anmerkungen dazu ein: Die vorgesehene Ablöseregelung darf sich danach künftig nur auf absolute Ausnahmen beschränken. Hierzu ist in jedem Einzelfall der Ortsbeirat zu beteiligen. Gerade die Stellplatzablöse – wenn es keine Möglichkeiten gibt, vorgeschriebene Parkplätze zu schaffen, zahlen Bauherren eine Summe X in die Stadtkasse ein – sorgte bei den Warnemündern schon mehrfach für Ärger. Das Geld wird nämlich nicht, wie vielleicht angenommen, für die Schaffung neuer Parkflächen im Ostseebad verwendet, sondern zweckentfremdet anderweitig eingesetzt. „Unsummen an Ablöse wurden in den vergangenen Jahren eingenommen und sind einfach versickert“, schimpfte Prechtel. Künftig sollten die eingenommen Gelder natürlich in Warnemünde verbleiben, die Auswirkungen betreffen den Ortsteil schließlich unmittelbar.

Auch die Anrechenbarkeit fiktiver Stellplätze soll nach Auffassung des Beirates in Zukunft nicht mehr möglich sein. Fiktive, also nicht vorhandene, Stellplätze werden häufig bei Umnutzungen angerechnet: Wurde ein Gebäude 50 Jahre lang als Kino genutzt und später erfolgte eine Umnutzung in Wohnungen, beruft sich der Bauherr gern auf die Stellflächen, die es 50 Jahre zuvor schon gab. Dass Parkplätze seinerzeit noch längst keine Mangelware waren, wird dabei allerdings außer Acht gelassen.

Die Stadtverwaltung erhofft sich durch die Neuregelung mit damit verbundener Stellplatzbeschränkung eine Minimierung und Optimierung des Verkehrsaufkommens. Allerdings sollte die Beschränkung nur in Kombination mit anderen Maßnahmen erfolgen, etwa mit geeigneten Konzepten zur Parkraumbewirtschaftung, Radverkehrsführung sowie verbesserten Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs und anderer Shuttleanbieter. Als negative Aspekte der Beschränkungen wurden die Erhöhung des Parkdrucks und des Parksuchverkehrs und ein erhöhter Verwaltungsaufwand herausgearbeitet. Auch führten nicht gegebene Ablösemöglichkeiten dazu, dass Investoren künftig nicht mehr an den Mobilitätskosten der Stadt beteiligt werden. Außerdem gilt es bei der Absenkung des Stellplatzschlüssels im Zusammenhang mit Modellprojekten wie etwa Carsharing sicherzustellen, dass dies nicht zur Umgehung des Stellplatzschlüssels und zur Erzwingung einer Ablöse führt.

Foto: Günther Rausch


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