Warnemünde: Wo parken die Gewerbetreibenden?


30. Dezember 2019

Das Jahr ist um und die die Verunsicherung der Gewerbetreibenden in Warnemünde hinsichtlich ihrer Ausnahmeparkgenehmigungen ist geblieben. Noch bis Anfang 2019 wurden diese Ausnahmegenehmigungen (§ 46, StVO)  durch das zuständige Stadtamt im Gießkannenprinzip ausgestellt. Auch richtete sich die gängige Vergabepraxis nach der Gesellschaftsform des jeweiligen Unternehmens: „Eine GmbH hat nur einen Gesellschafter und benötigt nur eine Parkkarte. Eine GbR kann dagegen mehrere Gesellschafter haben und bekommt demnach auch mehrere Karten“, erklärte Julia Mietling vom Stadtamt seinerzeit vor dem Ortsbeirat. Dieser Modus Operandi flog auf und schlug um ins ganze Gegenteil: Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende gab es praktisch nicht mehr. Neuausstellung oder Verlängerung sei nur noch in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen seien und es müsse sich um besondere Ausnahmefälle handeln, hieß es in der neuen Direktive. Diese neue Herangehensweise sollte eigentlich ab dem 1. Januar 2020 gelten. Das Jahr ist fast um und wie geht es jetzt weiter?

Eine Erklärung, was denn besonders dringende Fälle wären und wie diese Dringlichkeit nachzuweisen sei, steht von Seiten der Stadtverwaltung noch aus. „Als ich unsere Parkkarte im Sommer verlängern lassen wollte, wurde mir von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Verkehrsanlagen vorgeschlagen, unseren operativen Geschäftsbetrieb mit der S-Bahn oder dem Fahrrad abzuwickeln“, erinnert  sich Jens Höptner, Mitinhaber des Hai-Tech EDV-Service mit Computerwerkstatt in der Warnemünder Mühlenstraße und als solcher seit 28 Jahren Gewerbesteuerzahler. Nahezu täglich muss er schwere Technik ausliefern. Ein schlechter Scherz? Das fragen sich mittlerweile viele Gewerbetreibende im Ort. Nicht wenige von den oft inhabergeführten Lädchen sind schon für An- und Auslieferungen auf das Auto angewiesen und  fragen sich jetzt, ob Warnemünde „zugemacht“ werden soll.

Zur Klärung, hatte Senator Holger Matthäus im Herbst einen Runden Tisch mit IHK, Rostock Business und dem Wirtschaftsausschuss einberufen. Es wurde vereinbart, eine neue nachvollziehbare Vergaberegelung zu entwickeln, auch am Beispiel anderer Städte orientierend. Ein Entwurf seitens des Verkehrsamts liegt bislang noch nicht vor. Termin dafür war Mitte November.

Indes wurde die Galgenfrist für die Gewerbetreibenden im Ostseebad verlängert. Die Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkgebiet behält bis zum 30. Juni 2020 ihre Gültigkeit, heißt es in einem amtlichen Schreiben, das Ende Dezember im Briefkasten der Firma Hai-Tech steckte. Es seien noch weitere interne Abstimmungsprozesse nötig. Zudem soll – und das ist der Lichtstreif am Horizont – künftig allein auf die realen betrieblichen Verhältnisse abgestellt werden. Klingt erstmal nachvollziehbar und vernünftig. Und weil gut Ding eben Weile haben will, hoffen die Händler in Warnemünde auf eine einvernehmliche Lösung im nächsten Jahr.


| | | |

Kommentieren Sie den Artikel

Name
E-Mail
(wird nicht veröffentlicht)
Kommentar
Sicherheitscode

Ich willige ein, dass DER WARNEMÜNDER die von mir überreichten Informationen und Kontaktdaten dazu verwendet um mit mir anlässlich meiner Kontaktaufnahme in Verbindung zu treten, hierüber zu kommunizieren und meine Anfrage abzuwickeln. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der E-Mail-Adresse zum vorgenannten Zweck. Die Datenschutzerklärung kann hier eingesehen werden.*


|