Warnemünde: Ferienwohnungen versus Dauerwohnen


21. Juni 2016

Dass Warnemünde bezahlbaren Wohnraum für junge Familien braucht, ist keine neue Erkenntnis. Erst auf dem jüngsten Diskussionsabend zur Fortschreibung des Strukturkonzeptes mit Thema „Wohnen und Infrastruktur in Warnemünde und Hohe Düne“ war genau das die Essenz. Woher aber nehmen? Welcher Investor soll dazu „verdonnert“ werden, die günstigen Wohnungen zu bauen und auf welchen zuvor günstig eingekauften Flächen sollen sie entstehen? Wie kann man günstigen Wohnraum überhaupt definieren? Muss man bei Neuvermietungen künftig Geburtsurkunde und Familienbuch vorlegen um eine vermeintlich günstige Wohnung anmieten zu können?

Ein erster und tatsächlich machbarer Ansatz wäre, als Ferienwohnungen genutzte reguläre Wohneinheiten in reinen Wohngebieten künftig auszuschließen. Dazu lässt die Stadt Rostock den etwas sperrig formulierten Bebauungsplan, B-Plan 01.WA.183, zum „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde“ erarbeiten. Der Bearbeitungsstand dazu wurde auf der letzten Ortsbeiratssitzung vorgestellt. „Hintergrund ist der starke Anstieg von Ferienwohnungsnutzungen in Warnemünde und die damit einhergehende Verdrängung von Wohnraum“, erklärt Stadtplanerin Uta Janssen. Es ist Tatsache, dass ganze Aufgänge in Mehrfamilienhäusern als Ferienobjekte genutzt werden – Störungen in der Nachbarschaft werden dabei gern in Kauf genommen. Lars Fricke von der beauftragten Stadt- und Regionalplanung Partnergesellschaft aus Wismar führt weiter aus, dass es bei der Kritik nicht um die Objekte gehe, die sich in der vom Eigentümer selbst bewohnten Villa oder Einfamilienhaus befänden: „Diese Form der Privatvermietung ist in Warnemünde traditionell gewachsen und wirkt sich in der Regel nicht störend aus.“

Negative  Auswirkungen  hat die „städtebauliche Fehlentwicklung“ nach Aussage der Planer auch auf  die  demographische  Entwicklung im Ostseebad. Durch die hohe Nachfrage nach Ferienwohnungen in Warnemünde sind die  Wohnungsmieten  und  Kaufpreise  in  den  vergangenen  Jahren  stark  angestiegen. Ergebnis: Die einheimische Bevölkerung wird verdrängt. Insbesondere  junge  Familien  oder  Servicekräfte  im  Tourismus  können sich eine Wohnung in Warnemünde finanziell meist nicht mehr leisten.

Insgesamt  wurden  Ende  2015  in  Warnemünde  3.830  Wohnungen  ermittelt,  davon sind  bereits  1.044  Wohneinheiten  als  Ferienwohnungen  genutzt.  2009  wurden  im Rahmen  des  Strukturkonzeptes Warnemünde  noch  629  Ferienwohnungen  ermittelt. Das entspricht  einem  Zuwachs  von  415  Ferienwohnungen und 65 Prozent  in nur sechs  Jahren! In 20 Jahren hat der Ort somit etwa 27 Prozent seiner Wohnbevölkerung verloren. Besonders prekär: Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurde schon im Januar 2013 eine Veränderungssperre verhängt. Darin heißt es, dass keine Dauerwohnungen in Ferienobjekte umgewandelt werden dürften. Trotzdem sind seit dem nochmals 83 neue Ferienwohnungen entstanden – ganz offiziell wohlgemerkt. Ein Unding, denn offenbar will sich auch in der Stadtverwaltung niemand an die Veränderungssperre halten. Die rechtliche Situation ist schwierig, das steht außer Frage. Eine Möglichkeit wäre aber, schon in Bauanträgen nach Nutzungsabsichten zu unterscheiden. Auch bei Ersatzneubauten dürfen künftig nicht mehr Ferienwohnungsflächen entstehen, als vorher vorhanden war. „Langfristig planen wir sogar, etwa 135 illegal entstandene Objekte in Dauerwohnungen umzuwidmen“ kündigt Fricke an.“

Verschiedenste Ausschüsse werden den B-Plan-Entwurf noch vor der entscheidenden Bürgerschaftssitzung am 6. Juli beraten und auf hoffentlich sichere Füße stellen. Der Ortsbeirat trug seinen Teil zur Entscheidungsfindung bei: „Wir haben jetzt die Chance auf einen Bebauungsplan der das ein für alle Mal regelt“, wirbt der Beiratsvorsitzende Alexander Prechtel und erntet Zustimmung – das Gremium stimmt einhellig für den Entwurf.

Foto: Günther Rausch


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